LSG Baruther Tal und Luckenwalder Heide

MLUV wird aufgefordert das Baruther Urstromtal durch Bekanntmachung zum Naturpark zu erklären. Jetzt mit Naturparkstatus touristisches Potential ausnutzen. Schutzstatus kann sich so auch finanziell für die Region lohnen


Die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Baruther Tal - Luckenwalder Heide" ist am 14. Februar 2005 durch den Kreistag Teltow-Fläming beschlossen worden. Es ist eines der letzten großen neuen LSG des Landes Brandenburg und mit 30.000 Hektar das größte Schutzgebiet, dass mit Befugnisübertragung durch einen Landkreis ausgewiesen wurde. Bereits 1998 hatte der Kreistag Teltow-Fläming beschlossen, die Befugnisübertragung für die Ausweisung des LSG beim Umweltministerium zu beantragen.

Das LSG befindet sich zwischen Luckenwalde und Baruth/M und verläuft zwischen Jänickendorf und Stülpe bis zur östlichen Kreisgrenze über Zesch am See, Klausdorf und Sperenberg sowie über Horstwalde und Schönefeld zurück bis Woltersdorf. Das Gebiet gilt als eine der interessantesten Binnendünenlandschaften im mitteleuropäischen Tiefland. Die reichstrukturierte Jungmoränenlandschaft stellt sich als charakteristischer Ausschnitt des Baruther Urstromtales dar mit den typischen eiszeitlich geprägten Landschaftselementen.

Das Baruther Urstromtal ist Teil des überregional bedeutsamen Biotopverbundes zwischen Spreewald und Havelland und ein geomorphologisch bedeutsamer Übergangsbereich von der Jungmoräne im Norden über das Urstromtal zur Altmoräne im Süden. Es repräsentiert ein großflächiges Landschaftsmosaik aus Niederungswiesen, Waldrändern und Bruchwäldern. Ein besonderes Kennzeichen des Gebietes ist der geomorphologische Formenschatz. Als Binnendünengroßraum des Glogòw-Baruther Urstromtales erlangt er besondere Bedeutung. Das Niederungsgebiet zwischen Luckenwalde und Golßen ist nicht nur besonders reich an Dünen, sondern enthält mit Bogen-, Längs-, Quer- und Kupstendünen auch eine Vielfalt äolischer Formen mit einer einmalig landschaftsprägenden Wirkung.

Die Luckenwalder Heide als zweiter Teilbereich des LSG ist ein weiteres Element der glazialen Serie. Von besonderer Bedeutung sind hier die Sperenberger Gipsberge, der Motzenberg südlich von Lindenbrück, der Brauersberg westlich des Großen Zeschsees, der Zescher Weinberg, der Klappenschläger Berg, der Große und der Kleine Zeschsee sowie das Faule Luch und zahlreiche weitere Teilgebiete.

Die Festsetzung als LSG dient, auch wegen der besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung, dem Erhalt von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. An den verfahrensbegleitenden Abstimmungen zum LSG war auch der Förderverein Naturpark „Baruther Urstromtal“ e.V. beteiligt. Sieben Jahre haben die Beteiligten um einen Konsens gekämpft – mit Erfolg. Der Förderverein Naturpark bemüht sich seit 1994 zudem um den Status Naturpark. Der Kreistag Teltow-Fläming hat sich per Beschluss für Einrichtung eines Naturparks Baruther Urstromtal ausgesprochen. Ein Antrag zur Anerkennung liegt im MLUV vor. Mit dem LSG werden nunmehr alle rechtlichen Vorraussetzungen geschaffen, um das Baruther Urstromtal per Bekanntmachung des MLUV als Naturpark zu erklären. Schließlich findet 2006 erstmals das Jahr der Naturparke statt.
„Mit der Erklärung zum Naturpark kann die Region auch endlich das touristische Potential besser ausnutzen. Fördermittel lassen sich mit dem Status Naturpark besser akquirieren und damit könnte sich der Schutzstatus auch finanziell für die Region lohnen“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des Förderverein Naturpark „Baruther Urstromtal“ e.V..



Für das LSG Baruther Tal und Luckenwalder Heide steht als eine der nächsten Aufgaben die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes bzw. die Erarbeitung von Teilplänen an - eine Aufgabe für die Naturparkverwaltung.