Neue Influenza („Schweinegrippe“):

Neue Grippe

Landkreis Teltow-Fläming bietet umfangreiches Informationsangebot - Bürgertelefon geschaltet

Täglich erreichen das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Teltow-Fläming zahlreiche Anfragen zum Thema Neue Influenza ("Schweinegrippe"). Aus diesem Grund wird das Informationsangebot erhöht und um einen eigenen Menüpunkt auf der Startseite der Homepage des Landkreises Teltow-Fläming erweitert. Ab sofort findet man unter www.teltow-flaeming.de in der Rubrik "Aktuell: Neue Grippe" aktuelle Zahlen und Fakten zum Thema, Hinweise zur Vorbeugung, weiterführende Links und vieles mehr.

Außerdem ist seit heute im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Teltow-Fläming ein Bürgertelefon zum Thema Neue Influenza ("Schweinegrippe") geschaltet. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Krankheit bzw. zur Impfung dagegen haben, ab sofort telefonisch informieren. Die Beratung wird von Mitarbeitern des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Teltow-Fläming übernommen.

Das Bürgertelefon des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz ist ab 12. November 2009 unter der Rufnummer (03371)-608 6666 zu erreichen. Es ist montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 17.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr besetzt. Aufgrund der vielen Anfragen kann es zu Wartezeiten kommen.

Darüber hinaus wurde in der Kreisverwaltung angeregt, auf das nett gemeinte Händeschütteln zu verzichten. Immerhin kann es Krankheitserreger übertragen. "Deshalb bevorzugen wir in unserem Hause eine höfliche und korrekte Begrüßung ohne Handschlag. Sicher haben Sie dafür Verständnis!", heißt es auf Schildern, die derzeit im Hause angebracht werden.

Zahlreiche Anfragen zum Thema Neue Grippe erreichen dieser Tage das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Teltow-Fläming. „Viele Bürger wollen wissen, wann und wo sie sich impfen lassen können“, berichtet Amtsarzt Rüdiger Lehmann. Deshalb hier noch einmal die wichtigsten Daten und Fakten kurz zusammengefasst.

Die Impfung im Land Brandenburg - also auch im Landkreis Teltow-Fläming - erfolgt in mehreren Phasen. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Impfstoff zunächst nicht sofort für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Deshalb wird in einer ersten Phase, die bis Mitte November 2009 andauert, das so genannte „Schlüsselpersonal“ geimpft. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter des Gesundheitswesens und der Bereiche öffentliche Ordnung und Sicherheit, zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst. Diese Impfungen werden momentan von den Gesundheitsämtern organisiert und in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten durchgeführt.

In einer zweiten Phase sind vor allem chronisch Kranke an der Reihe. Dazu zählen beispielsweise Diabetiker, Nierenkranke sowie Menschen mit Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen. Diese Personen sollen von ihren Hausärzten geimpft werden, weil diese den Gesundheitszustand ihrer Patienten am besten kennen und einschätzen können. Der Impfstoff dafür wird jüngsten Meldungen zufolge den Apotheken ab 10. November 2009 geliefert. Voraussichtlich können die Vertragsärzte – das sind Hausärzte und andere Facharztgruppen – dann mit den Impfungen ab 16. November 2009 beginnen.

In einer dritten Phase können alle Bürger, die die Impfung wünschen, geimpft werden.

Da nicht jeder Hausarzt die Schutzimpfung gegen die Neue Grippe durchführt, ist es ratsam, sich vorab zu erkundigen. Wer sich impfen lassen will, sollte vorher in der Praxis nachfragen oder das Patiententelefon der Kassenärztliche Vereinigung (KVBB) nutzen. Sie informiert bei Bürgeranfragen darüber, welche Ärzte in der Region die Impfung anbieten. Das Patiententelefon ist unter der Rufnummer (01805) 5822431 zu erreichen. Außerdem wird eine Liste der impfenden Ärzte (sortiert nach Regionen, die den Altkreisen entsprechen) ab 6. November 2009 auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de zu finden sein. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Frauen des Landes Brandenburg aktuell informierte, bestehe trotz steigender Erkrankungszahlen in Deutschland kein Grund zur Beunruhigung. In Brandenburg sei derzeit noch kein ungewöhnlicher Anstieg der Erkrankungen zu verzeichnen. Dennoch muss in den kommenden Herbst- und Wintermonaten auch in unserer Region damit gerechnet werden, dass deutlich mehr Menschen an der jährlichen oder der Neuen Grippe erkranken. Umso wichtiger sei es, sich durch eine Impfung vor der Infektionskrankheit zu schützen. Die Impfung wird von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bezahlt, eine Praxisgebühr wird nicht erhoben. Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg eine Vereinbarung abgeschlossen, die es allen niedergelassenen Ärzten ermöglicht, sich an der Impfung zu beteiligen.

Das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Teltow-Fläming weist außerdem darauf hin, dass man nabhängig von der Neuen Grippe nicht vergessen sollte, sich jetzt gegen die klassische oder saisonale Influenza impfen zu lassen.

4.12.2009

Beratung zur Neuen Grippe

Wer Fragen zur Neuen Grippe ("Schweinegrippe") hat, kann sich nach wie vor im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Teltow-Fläming beraten lassen. Ab 7. Dezember 2009 werden entsprechende Auskünfte zu diesem Thema unter den Rufnummern (03371) 608-3811 oder -3820 erteilt.

Damit entfällt gleichzeitig das bislang geschaltete Bürgertelefon. Es war angesichts zahlreicher Nachfragen zeitweilig eingerichtet worden und hatte in Spitzenzeiten fast 200 Anrufe pro Woche. Da die Nachfrage jetzt zurückgegangen ist, erfolgt die Beratung ab sofort unter den beiden eingangs genannten Rufnummern.

Gute Nachricht für alle Personen, die sich gegen die Neue Influenza ("Schweinegrippe") impfen lassen möchten oder die bereits geimpft wurden: Klinische Beobachtungen und wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass eine einmalige Impfung ausreicht, um einen ausreichenden Impfschutz gegen die "Schweinegrippe" herzustellen.

Bislang wurden Kindern im Alter von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sowie älteren Personen (ab 60 Jahren) zwei Dosen des pandemischen Influenza-Impfstoffs Pandemrix® verabreicht.

Seit Dezember 2009 empfehlen das Paul-Ehrlich-Institut, welches für die Zulassung von Arzneimitteln (einschließlich von Impfstoffen) zuständig ist, und das Robert-Koch-Institut ein neues Dosierungsschema: Ab dem sechsten Lebensmonat erhalten Personen aller Altersgruppen den Impfstoff Pandemrix® nur noch einmal.

Nach wie vor gilt, dass Kinder bis zum sechsten Lebensmonat nicht mit Pandemrix® geimpft werden können. Bei ihnen sollten unbedingt die Eltern und andere enge Kontaktpersonen geimpft werden, um eine Ansteckung der Kinder zu vermeiden.
(9.12.09)