Informationen zur Handlungsempfehlung
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Kreistages Teltow-Fläming hat in seiner jüngsten Sitzung Ende November 2009 die Anwendung einer neuen Handlungsempfehlung zu den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) empfohlen.
Der Entwurf der neuen Handlungsempfehlung wurde zuvor mehrmals im Ausschuss für Jugend und Soziales sowie in einer Anhörung unter Beteiligung der ARGE Teltow-Fläming mit Abgeordneten des Kreistages sowie mit Vermieter- und Bürgervertretungen diskutiert und anschließend überarbeitet.
Am 25. Juni 2009 hatte Landrat Peer Giesecke die Trägerversammlung der ARGE Teltow-Fläming informiert, dass er die vorliegende neue Handlungsempfehlung vom 4. Mai 2009 per Verfügung zum 1. Juli 2009 in Kraft setzt. Dies wurde der ARGE mit Schreiben vom 26. Juni 2009 nochmals mitgeteilt.
Auch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 2. Juli 2009 (AZ: B 14 AS 36/08 R) bezüglich der Übernahme der tatsächlichen Heizkosten wurde nach seiner Veröffentlichung und nach Absprache mit dem Landkreis von der ARGE Teltow-Fläming in der täglichen Praxis umgesetzt. Im Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Teltow-Fläming erfolgt die analoge Anwendung in den Bereichen Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt.
Zudem wurde die aktuelle Rechtssprechung eingearbeitet, insbesondere von drei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichtes zu den Themen Bemessung der angemessenen Heizkosten, angemessene Wohnfläche bei Eigentümern und Abzug der Warmwasserkosten von den Heizkosten. Bereits seit dem 15.07.2008 berücksichtigte die ARGE Teltow-Fläming die drei Urteile, da schon zu diesem Zeitpunkt die grundsätzliche Genehmigung des Landkreises zur Anwendung vorlag.
Zu der bisher gültigen Handlungsempfehlung gab es im Jahr 2008 umfangreiche Datenerhebungen. Das Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Teltow-Fläming hat dazu einen Großteil der Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Vermieter im Landkreis angeschrieben, um die tatsächliche Höhe der Nettokaltmieten zu ermitteln. Insgesamt wurden dafür 13870 Angaben ermittelt und ausgewertet. Für einzelne Gemeinden lagen für bis zu 57 Prozent der Mietwohnungen die entsprechenden Angaben vor. Das ist weitaus mehr als der Gesetzgeber vorgibt – er sieht bereits mindestens 10 Prozent des örtlichen Mietwohnungsbestandes als ausreichend an. Damit hat der Landkreis Teltow-Fläming eine sehr umfassende und gründliche Vorarbeit geleistet.
Die neue Handlungsempfehlung ist auf der Homepage des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht. Sie kann unter www.teltow-flaeming.de unter der Dienstleistung „Kosten der Unterkunft“ eingesehen werden. Zum Vergleich ist auch die bisher gültige Version veröffentlicht worden.