Meinung
Wicklein begrüßt Beschluss zur
Patientenverfügung
Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundestages über die Patientenverfügung erklärt
Andrea Wicklein, Mitglied des Deutschen
Bundestages:
Andrea Wicklein: "Heute hat der Bundestag das
Selbstbestimmungsrecht der Menschen gestärkt. Die
jahrelange Diskussion über die Verbindlichkeit von
Patientenverfügungen hat damit einen würdigen Abschluss
gefunden. Das ist im Interesse der rund 7
Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung
verfasst haben. Bislang war es nicht sicher, ob
ihr Wille letztlich auch dann befolgt wird, wenn sie
sich selbst nicht mehr äußern können. Ich habe deshalb
von Anfang an den Entwurf meines Fraktionskollegen
Joachim Stünker unterstützt."
Wicklein weiter: "Von nun an besteht endlich Rechtssicherheit,
dass Würde und Selbstbestimmungsrecht
nicht bei Krankheit aufhören und dann Ärzte oder Gerichte
entscheiden. Ich bin sehr froh, dass der Bundestag
noch einen Beschluss vor den Wahlen fassen
konnte und sich die Beratungen nicht weitere Jahre
hinziehen. Das hätten die Bürgerinnen und Bürger
nicht verstanden."
Hintergrund
Wer mit einer Patientenverfügung vorsorgen möchte,
sollte sich vorab möglichst umfassend informieren. In
jedem Fall ist es ratsam, sich bei seinem Hausarzt,
einer Vertrauensperson oder auch bei Beratungsstellen
zu informieren. Denn für eine Patientenverfügung
gibt es kein einheitliches Formular oder allgemeine
Formvorschriften.
Vielmehr ist es wichtig, sich vorab mit den eigenen
Behandlungswünschen im Zusammenhang mit
Krankheit, Leiden und Tod persönlich auseinanderzusetzen.
Verbindlich ist eine Patientenverfügung dann, wenn
die in ihr beschriebene Situation eintritt und konkrete
Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Betroffene seine
Entscheidung geändert hat.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen
oder verändert werden. Grundsätzlich gilt: Eine konkrete,
klare Patientenverfügung ist unabhängig von
Art, Schwere und Stadium der zugrundeliegenden
Erkrankung verbindlich.
Darüber hinaus sollte eine Vertrauensperson persönlich
bevollmächtigt werden. Denn nicht automatisch
können beispielsweise Kinder oder nahe Angehörige
die eigenen Interessen vertreten, wenn man selbst
dazu nicht mehr in der Lage ist.
Tel. für Rückfragen: (030) 22 77 02 74
Infos unter: www.andrea-wicklein.de