Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Alle Halter von Schafen und Ziegen müssen ab 1. Januar 2010 für die vorgeschriebene Kennzeichnung ihrer Tiere selbst aufkommen. Dies hat die Tierseuchenkasse (TSK) in ihrer Beiratssitzung am 23. September 2009 beschlossen. Sie zieht sich somit aus der Kostenerstattung für die Ohrmarken der Schafe und Ziegen zurück.
Die Marken können bestellt werden beim
Landeskontrollverband Brandenburg e. V.
Straße zum Roten Luch 1
15377 Waldsieversdorf.
Tel: (033433) 6560
Fax: (033433) 65674
Internet: www.lkvbb.de
Für die Kennzeichnung der Schweine ändert sich nichts. Die Finanzierung der Schweineohrmarken wird weiterhin von der Tierseuchenkasse übernommen. Die Bestellung erfolgt über die Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Scheller, Tel: (03371) 608-2215. Sie steht auch für die Beantwortung möglicher Rückfragen zum Thema zur Verfügung.