Friedhof

Der Friedhof sollte ein Ort der Besinnung und Ruhe sein. Besucher wie Mitarbeiter des Friedhofes Ludwigsfelde beklagen jedoch wiederholt das unvernünftige Verhalten einzelner Bürger. Diese befahren mit ihren Rädern den Friedhof, bringen Mitarbeiter, Besucher und auch sich selbst in Gefahr und stören die Würde des Ortes.

Die Stadtverwaltung verweist nochmals darauf, dass das Radfahren auf dem Friedhof grundsätzlich nicht gestattet ist.

Gehbehinderte Bürger können eine Ausnahmegenehmigung in der Friedhofsverwaltung beantragen.

Ebenso wollen wir nochmals die Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass es zwar erlaubt ist, mit einem Hund den Friedhof zu betreten, dass dieser aber unabhängig von der Größe an der Leine zu führen ist und nicht auf dem Friedhofsgelände seine Notdurft zu verrichten hat. Hundehalter haben Sorge zu tragen, dass dennoch abgelegter Kot sofort zu entfernen ist.

Die in diesem Jahr aufgestellten Hundetoiletten sollen dabei unterstützen, die Ordnung auf dem Friedhof zu wahren und auch das Verständnis der Bürger für die Mitnahme von Hunden auf den Friedhof aufrechtzuerhalten.

Wir wollen mit diesen nochmaligen Hinweisen den Friedhofsbesuchern den Rücken stärken, die sich zu Recht gestört fühlen.

In Zukunft soll durch intensivere Kontrollen des Ordnungsdienstes die Friedhofssatzung diesbezüglich besser durchgesetzt werden. Wir hoffen darauf, dass die Bürger, die bisher diesen Regeln zuwider handelten, auch ohne eine juristische Belehrung zur Einsicht kommen.