Baumschutzverordnung

m Jahr 2010 bleiben die Regelungen zum Baumschutz in bekannter Form bestehen.
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die bestehende Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg bis zum 31.12.2010 verlängert (veröffentlicht im GVbl. Bbg Teil II - Verordnungen Nr. 48, vom 21. Dezember 2009).

Die bislang bestehenden Regelungen zum Baumschutz sind weiterhin rechtskräftig.
Die Baumschutzsatzungen der Gemeinden bleiben hiervon unberührt.