Amtstierarzt informiert

Um eine Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu erreichen, stellen der Landkreis und ausgewählte amtlich beauftragte Beschautierärzte ab Januar 2008 die Untersuchungsmethode zur Feststellung der auf den Menschen übertragbaren Trichinellose um.
Es besteht die ausnahmslose Pflicht eines Jeden der schlachtet und sowie aller Jäger, Hausschweine, Wildschweine, alle fleischfressenden Tiere sowie Einhufer und Nutrias, welche Träger von Trichinen sein können, mit der neuen "Verdauungsmethode" untersuchen zu lassen.
Der Amtstierarzt weist darauf hin, dass die Untersuchung mit der so genannten Quetschmethode, die besonders beim Schwarzwild im Landkreis Potsdam-Mittelmark noch angewendet wurde, ab 2008 grundsätzlich untersagt ist. Einzige Ausnahme bleibt in Einzelfällen das Hausschwein, welches hausgeschlachtet und dessen Fleisch nur im eigenen Haushalt gegessen wird.
Die Verdauungsmethode stellt das anerkannt sicherste Verfahren zum Nachweis der infektionsfähigen Larven von Trichinella spiralis und weiteren Trichinenarten sowie des Duncker`schen Muskelegels (Metazerkarie des Saugwurms Alaria alata) dar. Bei dieser Labormethode wird unter Nachahmung der physiologischen Verhältnisse des Magens die Muskulatur enzymatisch aufgelöst, d.h. verdaut. Dadurch werden die Muskelparasiten freigelegt und für den Untersucher sicherer erkennbar, als bei der so genannten "Quetschmethode".
Bei letzterer werden haferkorngroße Muskelstückchen aus der Fleischprobe zwischen zwei Glasplatten zerquetscht und mit dem Mikroskop durchmustert (Kompressionsverfahren).
Dennoch wird darauf hingewiesen, dass wegen eines möglichen Restrisikos für den Verbraucher auf den Rohverzehr von Wildtier-, Pferde- und hausgeschlachtetem Schweinefleisch (auch Rohwürste) möglichst verzichtet werden sollte.

Damit eine flächendeckende Untersuchung weiterhin möglich ist, werden an sechs Standorten entsprechende Untersuchungsmöglichkeiten vorhanden sein. Mit Wirkung vom 01.02.2008 sind folgende Anlaufstellen zur Trichinenuntersuchung berechtigt:

Caputh:
Tierarztpraxis
Dr. Herold
Potsdamer Str. 62
14548 Schwielowsee OT Caputh, Telefon: 033209/72523
Ansatz: Montag und in Absprache

Neuseddin:
Dithmarscher Geflügelschlachthof
Am Fuchsbau 24
14554 Seddiner See, Ansprechpartner: Herr Bartsch Telefon: 033205/25150
Ansatz: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag jeweils 8.30 Uhr und nach Absprache



Belzig:
Tierarztpraxis
DVM Stötzer
Rosa-Luxemburg-Str. 1A
14806 Belzig, Telefon: 033841/33906
Ansätze: Montag, Mittwoch und Freitag, Probenabgabe bis max. 14 Uhr



Treuenbrietzen:
Tierarztpraxis
DVM Knaack
Jüterborger Str. 31
14929 Treuenbrietzen, Telefon: 033748/15577 oder 0172/7556130
Abgabe der Proben möglich:
Dienstag: 15-17 Uhr, Mittwoch: 18.20 Uhr, Freitag: 14-16 Uhr und nach Absprache



Werder:
Fr. Dr. Pogrzeba
Damaschkestr. 88/89
14542 Werder, Tel: 03327/42326 oder 0171/7232037

Stadt Brandenburg:
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Klosterstr.14
14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381/585361



Rückfragen/Auskünfte erteilt:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Potsdam Mittelmark
Fachdienst Lebensmittelüberwachung
Niemöller Str.1
14806 Belzig
Tel: 033841/91 271