Neue Bauordnung

Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung am
1. August 2008 in Kraft getreten



Zum 1. August 2008 ist das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I – Gesetze, 19. Jahrgang, Nummer 9, vom 15. Juli 2008) in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen beispielsweise § 48 Abs. 4 hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung für Objektplaner oder auch § 59 Abs. 1 betreff der zu stellenden Fragen eines Vorbescheidsverfahrens. Nähere Informationen, weitere Änderungen sowie der Textteil der neuen Brandenburgischen Bauordnung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) unter folgendem Link zu finden:

http://www.mir.brandenburg.de/cms/detail.php?id=108120&_siteid=23

oder auch auf der Startseite des Landkreises unter www.potsdam-mittelmark.de .

Hier ist auch eine Gegenüberstellung von „alter“ und „neuer“ Bauordnung eingestellt.

Weiterhin hat das MIR die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern im Land Brandenburg (Brandenburgische Hochhausrichtlinie - BbgHHR)“ veröffentlicht und den gemeinsamen Runderlass zum betreuten Wohnen eingestellt.