Tierschutz bei unseren Haustieren
Im Amt für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Sachgebiet Veterinärwesen, wurden im Jahr 2004 insgesamt 120 von Bürgern eingehende Anzeigen wegen nicht Tierschutz gerechter Haltung verschiedener Tierarten bearbeitet.
Im Vordergrund stehen dabei Hinweise zur nicht artgerechten Haltung von Hunden. Aber auch Katzen, Pferden und kleinen Wiederkäuern.
Hunde werden trotz Verbots immer noch an kurzen Ketten gehalten, die Zwinger sind zu klein, bestehen aus ungeeigneten Baumaterialien oder sind unverhältnismäßig stark mit Kot verschmutzt. Die Hunde bekommen zu wenig Auslauf oder werden nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt.
Bei Kontrollen wird häufig festgestellt, dass die Hundebesitzer zwar wissen, dass es ein Tierschutzgesetz gibt, die Existenz einer Tierschutz-Hundeverordnung ist aber vielen nicht bekannt.
Diese ist seit 01. September 2001 in Kraft und regelt die gesetzlichen Mindestanforderungen an das Halten von Hunden im Freien, in Räumen, bei der Zwinger- und Anbindehaltung mittels Laufleine.
Genügender Auslauf außerhalb des Zwingers und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist sauber und ungezieferfrei zu halten Einem einzeln gehaltenen Hund ist mehrmals täglich die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit dem Halter zu gewähren.
Die vorgeschriebene Zwingerfläche richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes, bis 50 cm müssen mindestens 6 qm, bis 65 cm mindestens 8 qm und über 65 cm 10 qm zuzüglich der Fläche für die Hütte zur Verfügung stehen. Für den Zwingerbau darf kein gesundheitsschädliches Material verwendet werden. Es dürfen keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, vorhanden sein.
Laufleinen müssen frei gleitend mindestens 6m lang sein und einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens 5 m bieten.
Verstöße gegen diese Verordnung können mit verwaltungs- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Die vollständige Tierschutz-Hundeverordnung ist im Internet abrufbar (http://www.mluv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1_4_14.PDF) und kann bei Bedarf auch vom Sachgebiet Veterinärwesen zur Verfügung gestellt werden
(Tel. 033841/91 586).