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Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 werden die Richtlinien 1999/37/EG und 2003/127/EG zur Harmonisierung der Zulassungsbescheinigungen in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:

1.Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Ersatz für den bisherigen Fahrzeugschein

2.Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) als Ersatz für den bisherigen Fahrzeugbrief
Die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung sind ihrer Funktion nach inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Sie enthält daher u. a. die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dient vor allem als Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren. Vor diesem Hintergrund wurde der Datenumfang auf die Angaben zum Fahrzeughalter, sowie einige weitere für die Identifizierung des Fahrzeugs und für die Aufgabenerledigung der Zulassungsbehörden und des Kraftfahrt-Bundesamtes notwendigen Angaben beschränkt.

Für den Teil II der Zulassungsbescheinigung ergeben sich zusätzlich folgende Änderungen:

1.Bislang waren sechs, künftig sind nur noch zwei Zulassungseintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.2. Der Eintrag von Vermerken über Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen nach
Stilllegungen entfällt. Bei stillgelegten Fahrzeugen sind bei der Wiederinbetriebnahme
bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II
oder der bisherige Fahrzeugbrief sowie die Abmeldebescheinigung vorzulegen.


Ab dem 01.10.2005 ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge stets eine aus beiden Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung auszustellen. Zulassungsfreie Fahrzeuge erhalten lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Das bedeutet, dass bei allen Zulassungsvorgängen, außer der Adressenberichtigung nach Umzug im Landkreis Potsdam-Mittelmark, neue Fahrzeugdokumente auszustellen sind. Ansonsten behalten die bisherigen Fahrzeugdokumente ihre Gültigkeit. Der Fahrzeughalter trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 EUR. Die Gebühren für Zulassungsvorgänge wurden um 0,70 EUR aufgrund der erhöhten Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I angehoben.

Zusätzliche Informationen zur EU-Harmonisierung der Fahrzeugdokumente zum 01.10.2005 sind beim Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de erhältlich.