Neue Verordnung für Tiertransporte

An Landwirte und Tiertransporteure, die Tiere über 65 km transportieren

Landwirte und Tiertransporteure, die gewerbsmäßig oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Tiere transportieren, benötigen ab 5. Januar 2008 einen Befähigungsnachweis nach Verordnung (EG) 1/2005.

Das Landesamt führt noch kurzfristig im Januar 2008 Ergänzungslehrgänge mit Prüfung durch. Anmeldeschluss ist der 7. Januar 2008! Antragsunterlagen können im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Teltow-Fläming abgerufen werden.

Gleichzeitig erinnern wir daran, dass auch für Landwirte eine Zulassung als Transportunternehmer erforderlich ist,wenn sie Tiere über 65 km gewerbsmäßig transportieren.

Rückfragen unter Telefon (03371) 608-2215 oder -2211, E-Mail: marlies.scheller@teltow-fleming.de