Kfz-Kennzeichen
Kein neues Kfz-Kennzeichen bei Umzug innerhalb des Landes Brandenburg
Mit Wirkung vom 12. April 2010 besteht im Land Brandenburg die Möglichkeit, sein Kfz-Kennzeichen mitzunehmen, wenn man innerhalb des Landes Brandenburg umzieht. Damit spart der Antragsteller (Privatperson oder Firma) die Kosten für das Prägen neuer Kennzeichenschilder.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug weiterhin auf den gleichen Halter angemeldet wird und das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist. Auslaufende Kennzeichen (z. B. JB, RN, BEL, etc.) können jedoch nicht weitergeführt werden. Die sogenannte Kennzeichenmitnahme muss wie bisher bei den Zulassungsbehörden beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktueller, geänderter Personalausweis des Halters (bei Beantragung durch Dritten mit Vollmacht)
bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung für den Fall, dass im zentralen Fahrzeugregister keine
Versicherungsdaten vermerkt sind oder Versicherungsschutz nicht mehr besteht
Die rechtliche Regelung und ein Bürger-Informationsblatt finden Sie auch unter:
http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.205940.de