Fütterung
Fütterung von Schwänen und Enten
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark weist darauf hin, dass Gänse, Enten, Blesshühner und auch Höckerschwäne dem Jagdrecht und somit der Hegepflicht der Jäger unterliegen.
Gänse und Schwäne holen sich ihre Nahrung auf Äckern und Wiesen und für die Enten sorgen bei Notwendigkeit die Jäger mit geeignetem Futter. Offene Wasserflächen im Eis werden normalerweise nur zur Nachtruhe aufgesucht. Blesshühner versorgen sich selbst vorrangig mit Muscheln vom Grund der Gewässer.
Die Fütterung an Gewässern durch Nichtjäger, insbesondere mit Brotresten, ist falsch verstandene Tierliebe und sollte daher unterlassen werden.
Besonders falsch ernährte Tiere (u. a. durch Brot) werden leicht krank bzw. können sich an dicht bevölkerten offenen Gewässerstellen Krankheiten (z. B. Geflügelpest) schnell ausbreiten. Einseitige Ernährung mit Brot führt außerdem nachweislich zu Nährstoffmangel bei Vögeln.
Auch wenn Brotreste ins Gewässer gelangen oder der hierdurch entstehende vermehrte Kot, wird dem Wasser der ohnehin knappe Sauerstoff entzogen und somit die Entstehung von Faulgiften gefördert.
Ferner führt das Füttern an Gewässern dazu, dass insbesondere Schwäne, nicht wie es die Natur vorgibt, auf Äsungsflächen fliegen, sondern bis zum Zufrieren an der gewohnten Futterstelle ausharren. Dies führt dazu, dass eine für das Gewässer nicht mehr ertragbare Anzahl von Tieren (Kotproblem!) vorhanden ist.
Fütteraktionen lösen auch unnatürliche Streitigkeiten unter den Wasservögeln aus, die aufgrund von Stress zu unnötigem Energieverbrauch führen.
Folge ist aber auch eine grundsätzliche Überpopulation. Das Gleichgewicht der Natur - nur die starken und gesunden Individuen überleben - wird hier durch übermäßigen Eingriff des Menschen gestört.
Das geeignete Futter wie Getreide oder Mais sollte nicht unkontrolliert ausgelegt werden. Besser ist es, den Fachleuten die Entscheidung zu überlassen, ob und wie gefüttert werden muss.