Ferienjobs -

Endlich Ferien! Während es die einen Schüler ausschließlich an den Badesee oder ins Freibad zieht, nutzen andere die freie Zeit auch für einen Ferienjob. Damit kann man sich nicht nur das Taschengeld aufbessern, sondern auch erste Einblicke ins Berufsleben gewinnen.

Aber darf jeder Schüler jeden Job annehmen? Gibt es Vorschriften, die man beachten muss? Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz zu dieser Problematik? Diese und viele andere Fragen kennt Ralph Müller aus dem Jugendamt der Kreisverwaltung Teltow-Fläming nur zu gut.

Immer wieder wenden sich ratsuchende Eltern mit dieser Problematik an den Sozialarbeiter. Er steht gern als Ansprechpartner zur Verfügung und verweist in diesem Zusammenhang auf die Broschüre "Klare Sache" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. "Wir haben gerade wieder Exemplare nachgeordert, sie können gern bei uns im Jugendamt abgeholt werden", so Ralph Müller. "Selbstverständlich beraten wir gern", ergänzt er sein Angebot. Er ist für die Beantwortung von Fragen unter Tel. (03371) 608-3552, E-Mail ralph.mueller@teltow-flaeming.de zu erreichen.

In der Broschüre des Ministeriums wird darauf verwiesen, dass junge Menschen besonderen Schutz bei der Arbeit benötigen. "Sie stehen noch in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Überforderungen und Schädigungen wirken sich auf sie besonders nachteilig aus.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Junge Menschen haben noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich.

Oberstes Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist es daher, sie durch vorbeugende Maßnahmen bereits in den Anfängen vor übermäßigen Belastungen einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, der Beschäftigten und der Gesellschaft notwendig", so das Ministerium.