Der neue Heimtierausweis
Heimtierausweis für Hund, Katze und Frettchen bei Auslandsreisen
Hunde, Katzen und auch Frettchen benötigen ab 01.Oktober 2004 bei Urlaubsreisen innerhalb der Europäischen Union einen Heimtierausweis. Für andere Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel ist kein Reisedokument erforderlich.
Ursprünglich sollte der blaue EU-Heimtierausweis mit europäischem Sternenbanner bereits zum 3.Juli verbindlich eingeführt werden. Dieser Termin wurde jedoch verschoben, weil die meisten EU-Mitgliedsstaaten die Frist nicht einhalten konnten.
Die EU will mit diesem Dokument das Durcheinander von derzeit 15 unterschiedlichen Reiseregelungen beenden. Weitere Unterlagen sind beim Grenzübertritt künftig nicht mehr nötig.
Ausnahmen gibt es insofern, wenn beispielsweise Hundebesitzer noch im Besitz eines bisherigen Internationalen Impfpasses sind und die gültige Tollwutimpfung für ihr Tier erst Anfang 2005 abläuft, jedoch eine Reise in Länder der Europäischen Union für November 2004 geplant ist, müsste dieser Hundehalter je nach Vorgaben des EU Mitgliedsstaates für eine amtstierärztliche Attestierung im Veterinärbereich des Amtes für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorsprechen.
Der neue Heimtierpass kann bei jedem praktizierenden Tierarzt im Landkreis Potsdam-Mittelmark erworben werden. Alle hier tätigen Tierärzte sind vom Amtstierarzt, DVM Hans-Georg Hurttig, dazu legitimiert worden. Der Pass enthält einen tierärztlichen Nachweis über die gültige Tollwutimpfung und muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. eine Markierung mittels Mikrochip oder übergangsweise Tätowierungen sind erforderlich.
Bei Einreise in einen EU- Mitgliedsstaat muss die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vorher erfolgt und darf nicht älter als 12 Monate sein. Für Schweden, Großbritannien und Nordirland werden zusätzlich gesonderte Untersuchungen verlangt.
Reisen in Drittländer attestiert im neuen Heimtierausweis auch weiterhin der Amtstierarzt.
Für eventuelle Nachfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landkreises in Belzig, Tel.: 033841 / 91 271.