Bundestag debattiert

Mit den bisher verkauften Gewässern hat der Bund 15 Mio. Euro eingenommen



Cornelia Behm und die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben einen Antrag zur Neuregelung der Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit reagierte Cornelia Behm auf eine Podiumsdiskussion vom 1. April 2009 in der gemeinde Am Mellensee. Seinerzeit hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Katherina Reiche eingeladen um mit Dr. Peter Danckert (SPD) und Cornelia Behm darüber zu beraten, wie Seen im öffentlichen Eigentum belassen werden können.

In der 1. Lesung am 28. Mai 2009 wurde der Antrag in die Fachausschüsse verwiesen. In der zuvor geführten Diskussion wurden aber schon die Positionen der einzelnen Fraktionen deutlich. Behm machte nochmals deutlich, dass der offene Zugang zu den Seen in Ostdeutschland durch die Privatisierung des Bundes und der Länder zur Disposition steht. Mit dem Antrag setzt sich Ihre Fraktion dafür ein, dass Seen mit überwiegender Bedeutung für Naherholung und Naturtourismus sowie mit ökologischer Bedeutung in öffentlicher Hand verbleiben.

Dr. Michael Luther (CDU/CSU-Fraktion) verwies daraus, dass es sich offenbar um ein Thema handelt, dass nur im Rahmen der Braunkohlensanierung zum Tragen kommt, also vor allem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) betrifft. Die BVVG sei hingegen nur mit einer geringen Anzahl von Seen und Gewässern betroffen. Er kündigte bereits an, dass die CDU/CSU Fraktion den Antrag ablehnen wird. Ernst Bahr von der SPD-Fraktion stellte für seine Fraktion klar, dass diese keinen Handlungsbedarf sieht. Gewohnheitsrechtliche Nutzzungen oder schlüssige Planungen für eine touristische Erschließung können auch bei einer Privatisierung Berücksichtigung finden. Der Allgemeingebrauch, wie beispielsweise das Baden, bleibt beim Besitzerwechsel eines Sees ohnehin unberührt.

Auch Frau Dr. Claudia Winterstein von der FDP-Fraktion sieht den Antrag der Grünen mit Skepsis. Sie ist dagegen, dass auf Grund eines Einzelfalles (Rechtsstreit um den Mellensee) „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird“. Bereits jetzt sind der privaten Nutzung von Seen deutliche gesetzliche Grenzen gesetzt. Sie verwies darauf, dass Seen grundsätzlich als Teil der Erdoberfläche eigentumsfähig sind. Letztlich ist und bleibt das Eigentum ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Zudem erklärte Sie, dass rund 10.000 Hektar Seen und Teiche in den neuen Bundesländern innerhalb der letzten sieben Jahre privatisiert wurden. Mit den bisher verkauften Gewässern hat die BVVG 15 Mio. Euro eingenommen. Dieses Geld fließt in den Bundeshaushalt. Da die Kommunen ein Vorkaufsrecht bzw. Mitspracherecht bei den Verkaufsverhandlungen haben sei gewährleistet, dass die Seen auch nach der Privatisierung öffentlich genutzt werden können, so die FDP-Politikerin.

Frau Dr. Dagmar Enkelmann von der Fraktion DIE LINKE, erinnerte an die Folgen der Privatisierung des Wandlitzsee. Plötzlich sollte eine Kommune für die weitere Nutzung des Strandbades 50.000 Euro zahlen. Sie machte für Ihre Fraktion deutlich, dass die seit Treuhandzeiten geltende Maxime des Bundesfinanzministers, die Flächen im Osten meistbietend zu verkaufen, kritisiert wird. Das seitens des BVVG betonte Vorkaufsrecht der Kommunen sei „das Papier nicht wert, auf dem es steht“. Allein 2008 hat die BVVG einen Überschuss von 366 Mio. Euro an die Bundeskasse abgeführt. Die Fraktion DIE LINKE sei generell gegen die Privatisierung von Wald, Ackerflächen und Gewässern. Die BVVG muss endlich den Interessen der Menschen im Osten und nicht denen des Finanzministeriums dienen, so die Linken-Politikerin.

Auf Grund der Positionen der einzelnen Fraktionen ist derzeit nicht zu erwarten, dass der Antrag zur Neuregelung der Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland eine Mehrheit finden wird.



Carsten Preuß