Bienen-Monitoring
Bienengesundheit
Das Land Brandenburg führt auch im Jahr 2007 ein AFB-Monitoring durch. Auf der Grundlage des § 3 der Bienenseuchen-Verordnung und des Runderlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 1. Februar 2002 wird durch die Amtstierärzte eine amtliche Untersuchung der Bienenvölker auf Amerikanische Faulbrut in den Landkreisen angewiesen.
Insbesondere die Imker bzw. Bienenhalter, die in den vergangenen Jahren nicht am AFB-Monitoring teilgenommen bzw. keine Honigproben abgegeben haben, werden aufgefordert, eine Honigprobe zur Untersuchung einzureichen. Die Untersuchung ist kostenlos.
Was ist wann und wo abzugeben?
- Zur bakteriologischen Untersuchung gelangen Honigproben von der zweiten Schleuderung (Ende Mai-Mitte Juni)
- Pro Stand sind von den ersten 1-10 Bienenvölkern 500g Honig zu entnehmen,
von allen weiteren 10 Völkern zusätzlich 500g Honig
- Die Honigproben sind in entsprechende Gläser abzufüllen und folgendermaßen zu kennzeichnen: Name und Anschrift des Imkers, Standort der Bienen, Anzahl der Bienenvölker
- Die Proben sind an das jeweilige Amt für Gesundheit- und Verbraucherschutz zu senden.
Entsprechend § 4 der Bienenseuchen-VO haben Imker bzw. Besitzer von Bienenvölkern im Untersuchungsgebiet bei den angewiesenen Maßnahmen die erforderliche Hilfe zu leisten.
4.5.07