Fifty-Fifty-Tickets

Ab sofort sind die Fifty-Fifty-Taxi-Tickets wieder erhältlich
Junge Nachtschwärmer nutzen das Plus an Sicherheit

Nach einer durchtanzten Nacht noch eine gefühlte Ewigkeit mit dem Bus fahren oder doch schnell zum Freund ins Auto steigen, der vielleicht den einen oder anderen Drink zu viel getrunken hat? Für viele Jugendliche ist die Verlockung groß. Doch junge Nachtschwärmer können sicher und schnell zuhause ankommen, denn ab sofort sind wieder die Fifty-Fifty-Taxi-Tickets in Brandenburg erhältlich.

Mit den Tickets können Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen und deren Vorabenden die Hälfte des Taxi-Preises sparen.
Das Land Brandenburg finanziert die Verkehrssicherheitsinitiative seit 1995.

Wie funktioniert es?

Wer am Wochenende einen Discobesuch plant, sollte vorher zur AOK gehen, um sich Fifty-Fifty-Tickets zu besorgen. das ist ab Montag wieder möglich. Die Tickets werden ausschließlich über die AOK-Servicecenter landesweit vertrieben.

Wann gilt das Ticket?

Das Ticket gilt freitags und samstags sowie unmittelbar vor und an allen gesetzlichen Feiertagen des Bundes und des Landes Brandenburg von 20 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages. Das Ticket gilt ferner in der Silvesternacht von 20.00 Uhr bis zum 01. Januar des neuen Jahres, 12.00 Uhr.

Wer kann ein Ticket kaufen?

Kaufen kann die Fifty-Fifty-Taxi-Tickets jedermann unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit. Also beispielsweise auch Oma, Opa oder Eltern, die die Tickets für Ihre Kinder und Enkelkinder kaufen, um sich am Wochenende keine Sorgen machen zu müssen. Tickets im Wert von 2 Euro kosten 1 Euro und im Wert von 5 Euro - 2,50 Euro.

Wo gilt das Ticket?

Der Ausgangs- oder der Zielpunkt der Taxi-Fahrt muss im Land Brandenburg liegen.

Wie alt darf ich sein?

Jugendliche von 16-25 Jahren können das Ticket im Taxi einlösen. Bei der Einlösung der Tickets muss im Zweifelsfall ein gültiges Personaldokument vorgezeigt werden (z.B. ein Personalausweis, ein Führerschein o.ä.).

Wie erfährt es der Taxi-Fahrer?

Alle Taxi-Fahrer im Land Brandenburg werden durch das MIL über das Projekt per Rundschreiben informiert. Das Land hat zur Anbringung eines Aufklebers an Taxen außerhalb der dafür vorgesehenen seitlichen Fahrzeugtüren eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Schon bei der Taxibestellung und vor Antritt der Fahrt sollten Taxifahrer unbedingt auf das Fifty-Fifty-Taxi-Ticket hingewiesen werden.
Um eine Nutzung des Taxis für die Rückfahrt in den späten Abend-/Nachtstunden sicherzustellen, empfiehlt es sich, ein Taxi
vorzubestellen.

2/2020