Winterzeit -
Winterzeit mit Winterdienst
"Wann und wie oft zu Schaufel und Streugut gegriffen werden muss, legen die Städte und Gemeinden fest. Früh aufstehen ist aber immer unumgänglich: Winterdienst muss ab 7 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8, allerspätestens 9 Uhr. Streu- und Räumpflicht besteht bis 20 Uhr am Abend, je nach Wetter mehrmals am Tag. Gestreut und freigemacht werden müssen der Hauseingang, die Wege zu Mülltonnen und Garagen sowie Gehwege, und zwar auf einer Breite von etwa einem Meter. Zwei Fußgänger sollten problemlos aneinander vorbeigehen können. ....."
--> https://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article160997948/Darum-muessen-Sie-bei-Glatteis-ab-7-Uhr-streuen.html
Salzen vor der Tür ist out: Salz gehört in die Suppe und nicht auf den Weg.
Greifen Sie zu umweltverträglichen Mitteln!