Wildschweinplage hält an

Bürgerbüro nimmt Hinweise entgegenAbendliche Begegnungen mit Wildschweinen sind mittlerweile in Kleinmachnow an der Tagesordnung, und auch die aufgewühlten Grünstreifen am Straßenrand zeugen täglich von neuem von den Besuchen ganzer Wildschweinrotten mitten im Ort. Soviel Nähe zur Natur ist nicht jedermanns Sache, wenn auch bislang alle Begegnungen glimpflich verliefen. Um der Überpopulation des Schwarzwildes Herr zu werden, setzt die Gemeinde Kleinmachnow verstärkt auf dessen Bejagung. Allerdings ist die Jagdausübung im „befriedeten Bezirk“ - sprich in Wohngebieten - nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese hat die Gemeinde jedoch bereits im vergangenen Jahr erstmals beantragt und regelmäßig verlängern lassen. Sie ist allerdings beschränkt auf öffentliches Straßenland, den Bannwald und das TIW-Gebiet. Auf privaten Grundstücken dürfen der Jagdpächter und seine mittlerweile fünf Jäger nur tätig werden, wenn auch die Grundstücksbesitzer über eine Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung verfügen.

Die Gemeindeverwaltung bietet daher eine schnelle und unbürokratische Vorgehensweise an: Betroffene Kleinmachnower können die Gemeinde bevollmächtigen, diese Ausnahmegenehmigung bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen, ohne dass ihnen dafür Kosten entstehen. Diese Vollmacht ist im Bürgerbüro oder als Download im Internet (www.kleinmachnow.de) zu erhalten und kann per Fax zurückgesandt werden.

Auch weiterhin können die Jäger nicht ständig mit geschultertem Gewehr durch den Ort patrouillieren und sofort zur Stelle sein, wenn sich ein Wildschwein blicken lässt. Erste Anlaufstelle für Wildschweinmeldungen ist nun das

Bürgerbüro im Rathaus:

Telefon:
877-1001, -1302, - 1303, – 1304

Sprechzeiten: Montag 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 15.00 Uhr
1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten und sobald Gefahr in Verzug ist, sollte die Polizei informiert werden, die ihrerseits einen Jäger alarmiert.

Da meist die Tiere jedoch schneller wieder verschwunden sind, als die Jäger vor Ort sein können, und ein sicherer Schuss innerhalb des Ortes nur selten zu verantworten ist, wird auch versucht, die Wildschweine durch regelmäßige Futtergaben auf Freiflächen zu locken, die einen Ansitz und schließlich auch den sicheren Abschuss ermöglichen. Auch zwei Fangkäfige sollen helfen, die große Zahl an Jungtieren zu dezimieren.

Mitte Juni begann die Jagd auf Eber, die zwei Jahre oder älter sind. Von den Frischlingen sind seit Ende Juni 80 Prozent zum Abschuss freigegeben. 24 Tiere wurden in diesem Jahr bereits erlegt. Bachen haben noch bis August Schonzeit.

Und dazu aus PM:

Wild in der Ortslage

Auf Einladung der Untere Jagdbehörde kamen am 10.07.2008 in der Heimvolkshochschule Seddiner See Vertreter besonders betroffener Städte, Ämter und Gemeinden des Landkreises und die örtlich zuständigen Jäger zu einer Beratung zur Problematik „Wild in der Ortslage“ zusammen.

Nach Eröffnung der Veranstaltung und Einführung in das Thema durch den stellvertretenden Landrat Christian Stein, wurden die Ursachen, wie das verbotene Füttern von Wild, unsachgemäße offene Kompostierung und verwilderte Grundstücke den Anwesenden durch die Untere Jagdbehörde dargestellt. Diesen Problemen gilt es vornehmlich durch die örtlichen Ordnungsämter zu begegnen.

Tenor dieser Veranstaltung war, dass durch die Untere Jagbehörde erteilte Ausnahmegenehmigung zur Bejagung in befriedeten Bezirken oder die Gefahrenbekämpfung im konkreten Einzelfall wie beispielsweise bei gefährlichen Wildschweinrotten in der Ortslage, nur als Symptombehandlung angesehen werden können.
Hauptaugenmerk muss darauf gelegt werden, die Ursachen abzustellen. Nur so kann man die Folgen, wie Schäden an Hausgrundstücken z. B. durch Aufwühlen des Rasens durch Wildschweine oder das Reißen von Hausgeflügel vermeiden.

Vorrangig sind auch die Bürger in der Pflicht, ihr Grundstück entsprechend wilddicht zu sichern.

Die bereits propagierte Betäubung und anschließende Aussetzen des Wildes Anderenorts, ist nicht nur verboten sondern mit unkalkulierbaren Risiken verbunden und führt zu keinem Erfolg, so der anwesende Vertreter der Obersten Jagdbehörde Frank Oeser.

Bei der Beratung wurde ein durch die Untere Jagdbehörde erarbeitetes Faltblatt zum Thema „Stadtwild“ vorgestellt, dass bei den örtlichen Ordnungsämtern für interessierte Bürger erhältlich ist.

In weiteren geplanten Veranstaltungen zu diesem Thema soll auch unter Mitwirkung der Polizei erörtert werden, ob und wie die Empfehlungen und Hinweise dieser ersten Zusammenkunft Wirkung zeigen.