Wenn die Ohren pfeifen
Veranstalter müssen für Hörschäden durch Konzert haften
Konzertveranstalter müssen mit entsprechenden Vorkehrungen ihre Besucher vor Gehörschäden durch laute Musik schützen. Versäumen sie dies, müssen sie den verletzten Personen gegenüber haften. Der Anwalt-Suchservice verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Der Fall:
Eine junge Frau hatte ein Open-Air-Konzert der Band Bon Jovi besucht. Sie
stand rund drei Stunden im Zentrum des Zuschauerfeldes. Etwa fünf Meter von ihr entfernt waren große Lautsprecher-Boxen aufgestellt. Beim Verlassen des Konzertes hörte die Besucherin nur noch «dumpf» und verspürte kurz darauf einen starken Druck und ein heftiges Pfeifen auf ihrem linken Ohr. Der behandelnde Arzt stellte eine Innenohrschädigung mit Tinnitus fest. Die Frau war vier Wochen lang arbeitsunfähig und musste mit Infusionen behandelt werden. Sie verlangte 4000 Euro Schmerzensgeld von den Konzertveranstaltern.
Doch die weigerten sich. Schließlich seien die
Musiker und die «amerikanischen Tontechniker» für die Beschallung zuständig gewesen. Die Frau zog vor Gericht und bekam Recht. Die Richter sahen in der Untätigkeit der Veranstalter einen klaren Verstoß gegen ihre
Verkehrssicherungspflicht (Az.: 6 O 4537/03).
Ein Konzertveranstalter habe alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um seine Zuschauer vor Gesundheitsschäden zu schützen, so die Richter. Er dürfe diese Überwachung nicht auf die «Lärmverursacher» abwälzen. Die verletzte Frau treffe auch keine Mitschuld, heißt es weiter. Als Besucherin eines großen Konzertes einer namhaften Musikgruppe habe sie in der Mitte des Zuschauerfeldes nicht damit rechnen müssen, Gehörschäden zu erleiden. Die Konzertveranstalter haben Berufung eingelegt.
(Quelle: ddp)