Urlaubsreisen mit Hunden und Katzen
Für Urlaubsreisen mit Hunden und Katzen in EU- und Drittländer ist der seit vorigem Jahr in den Tierarztpraxen erhältliche EU-Heimtierpass mit zu führen. Die ehemals gelben Internationalen Impfausweise gelten nur noch bis zum Ablauf der letzten Tollwutimpfung.
Mit dem neuen amtlichen Dokument, das nur mit einem elektronischen Chip gekennzeichnete Hunde und Katzen ausgegeben wird, soll das Einschleppen und Verbreiten von Tollwut vermieden werden.
Reisen innerhalb der EU-Länder sind somit problemlos. Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weiterhin zusätzliche Untersuchungen des Blutes auf einen wirksamen Tollwutimpfschutz erforderlich.
Bei Reisen in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten gelten weiterhin deren eigene Bestimmungen. Für von der EU gelistete Länder gilt die Kennzeichnungs- und Impfpflicht, für nicht gelistete Länder, wie z.B. Rumänien und Türkei muss vor Reiseantritt ebenso die Tollwutantikörperuntersuchung erfolgen.
Genauere Informationen hierzu sind bei den niedergelassenen Tierärzten des Landkreises und im Internet z.B. über www.bundestieraerztekammer.de zu erhalten.