Tierseuchenallgemeinverfügung

Die Sperrmaßnahmen für das Stadtgebiet Ludwigsfelde werden hiermit aufgehoben.

Nachdem die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738) in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind und die Untersuchungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 einen negativen Befund ergeben haben, gilt die Amerikanische Faulbrut in den oben genannten Gemeinden und Gemarkungen als erloschen.

Alle am 6. August 2008 verfügten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben.

Luckenwalde, den 05.08.2009



Im Auftrag

Dr. Neuling
Amtstierärztin