Kennzeichnung von Pferden

Nach neuem EU-Recht müssen Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.

Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren worden sind und für die ein Pferdepass vorliegt, brauchen nicht zusätzlich gechipt werden. Diese Vorgaben gelten für alle Equiden, also für Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.

Aufgrund des internationalen Tierverkehrs wächst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden ständig. So können jederzeit Krankheiten eingeschleppt werden. In der Bekämpfung von gefährlichen Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, infektiöse Anämie und Westnilfieber ist es entscheidend, dass die Veterinärbehörden möglichst schnell wissen, wo in der Umgebung Pferde gehalten werden.

Durch die Registrierung der Equidenhalter und die elektronische Kennzeichnung können Halterinformationen in einer zentralen Datenbank gesammelt werden. Zudem ist eine schnelle und sichere Identifizierung der Tiere eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung.

Grundsätzlich ist jeder Halter von Equiden verpflichtet, seine Equidenhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen und registrieren zu lassen. Der Halter ist weiterhin dafür verantwortlich, die Kennzeichnung und die Ausstellung des Passes umgehend zu veranlassen. Die Kennzeichnung mittels Transponder darf nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. Dieser bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses.

Im Land Brandenburg wurde der Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V. mit der Identifizierung sämtlicher im Zuchtverband organisierten Pferde und der übrigen Zucht- und Nutzequiden beauftragt.

Kontakt:
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V.
Hauptgestüt 10 a
16845 Neustadt/Dosse
Tel.: (033970) 13201
Fax: (033970) 13949