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25.01.2012: Pressemitteilung 2012/ 20

Pressemitteilung 2012/ 20
Rangsdorf, 25.01.2012



Zur Vorab-Veröffentlichung der Flugrouten am BBI/ BER durch das BAF
Rangsdorf wird entgegen jeglicher Planfeststellung zum Fluglärmgebiet

Nach der heutigen Vorab-Veröffentlichung der Flugrouten in der BILD-Zeitung wird von der Bürgerinitiative Schallschutz (BISS) Rangsdorf festgestellt, dass in Deutschland die Grundfesten des Planungsrechtes mächtig ins Wanken geraten sind, denn der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen Schönefeld ist offensichtlich rechtswidrig, so Initiativen­sprecher ROBERT NICOLAI.

Vor wenigen Tagen wurde das Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflug veröffentlicht, in dem klar formuliert wird, dass „eine Flugroutenprognose in einer Planfeststellung von realistischen Annahmen ausgehen muss“ (Rn 55) und „die Planfeststellungsbehörde nicht davon ausgehen durfte, dass die DFS für den un­abhängigen Bahnbetrieb parallele Abflugstrecken planen würde“ (Rn 159).

Trotzdem wird über die DFS und das ihr vorgeschaltete BAF ein Flugroutensystem für den kapazitätssteigernden Parallelabflug durchgedrückt, mit dem Ergebnis, dass viele Menschen zum Teil massiv verlärmt werden, die nach allen ihnen zugänglichen Dokumenten nicht damit rechnen konnten.

So erging es unter anderem auch der Gemeinde Rangsdorf (10.000 Einwohner), ihr wurde im Planfeststellungs­beschluss mitgeteilt:

Planfeststellungsbeschluss S. 952:
“Das Gebiet der Gemeinde Rangsdorf ist durch das planfestzustellende Vorhaben nicht betroffen. Es ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen und sonstigen nachteiligen Wirkungen für die Gemeinde Rangsdorf zu rechnen.”

Die durch die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Heinz, Berlin, vertretene Rangsdorfer Klage beim Bundes­verwaltungs­gericht gegen diese erhebliche Planungsdiskrepanz und seine massiven Auswirkungen auf die Lebens­situation der Menschen in Rangsdorf wird vor dem Bundesverwaltungsgericht nach letzten Informationen Anfang Juli mündlich verhandelt.

Auch die bisher vom UBA ausgewiesenen Dauerschallpegel widerspiegeln noch nicht das Lärmniveau, wie es bei maximaler Kapazität eintreten wird. Klar ist, dass Rangsdorf dem Fluglärm an keinem Tag im Jahr entkommen wird, und der wird aller Voraussicht nach erheblich sein, meint NICOLAI.

Die Möglichkeiten weiterer Feststellungsklagen gegen das BAF, auch wegen der möglichen Verletzung des Naturschutzrechts zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Rangsdorfer See“, wurden bereits geprüft.

Eine EU-Beschwerde, welche bereits im September 2011 eingereicht wurde, soll demnächst beantwortet werden, möglich ist, dass gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.

Robert Nicolai
Vorsitzender der Bürgerinitiative Schallschutz (BISS) Rangsdorf e.V.
Fontaneplatz 5
15834 Rangsdorf

Quellen:
Bundesverwaltungsgericht: Urteil BVerwG 4 A 4000.09
http://www.bverwg.de/enid/5912d693867a1badf5598e3a4c5fc9ca,5ff0ef655f76696577092d0964657461696c093a096d6574615f6e72092d0932393039093a095f7472636964092d093133333231/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html