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18.01.2012: Pressemitteilung

Pressemitteilung:

Diskussion der Flughafengesellschafter notwendig
Lärmgutachten muss durch Gesellschafter bewertet werden – Brandenburg zuständig
für Entscheidung über neue Umweltverträglichkeitsprüfung

Zur heutigen Diskussion im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages über das
Gutachten zu den Flugrouten für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg erklären
der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Brandenburg Michael Stübgen und der
Umweltexperte der CDU-Bundestagsfraktion Jens Koeppen:
„Der Vertreter des Umweltbundesamtes hat deutlich gemacht, dass mit dem wissenschaftlichen
Gutachten eine international einmalige Betrachtung zu den Auswirkungen
von Fluglärm vorgelegt wurde. Es darf nicht einfach im Schreibtisch von Ministeriumsmitarbeitern
verschwinden. Eine derartige Begutachtung muss Grundlage zur
Neubewertung von noch hinnehmbaren Auswirkungen einzelner Infrastrukturmaßnahmen
in unserer Region werden. Zukünftig wird eine andere Kosten-Nutzen-
Betrachtung von Investitionen Entscheidungsgrundlage sein müssen.“, so Jens
Koeppen.
In der Ausschusssitzung wurde von einem Vertreter des Bundesumweltamtes deutlich
gemacht, dass wesentliche Veränderungen der angedachten Flugrouten und
damit eine Entlastung Lärmbetroffener nur möglich würden, wenn der unabhängige
Parallelbetrieb aufgegeben wird. Ob die endgültig festgelegten Flugrouten eine neue
Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, müssen die zuständigen Landesbehörden
entscheiden.
„Nach Veröffentlichung der Flugrouten durch die Flugsicherung muss die Frage der
Notwendigkeit einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung schnell von den Brandenburger
Behörden beantwortet werden. Wir brauchen Rechtssicherheit für alle Seiten.",
so Michael Stübgen.


Berlin, den 18.01.2012

Landesgruppe Brandenburg
der CDU/CSU Bundestagsfraktion
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender
Jens Koeppen, MdB