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22.02.2012: Pressemitteilung 03/2012

Presseerklärung
Nr. 03/2012

Langen, 22.02.2012


Verkehrswachstum für neuen Flughafen Berlin Brandenburg
hat keine Auswirkungen auf die Flugroutenplanung

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat bei der Planung
der Flugverfahren die gesamte zugelassene Verkehrskapazität
des Flughafens im An- und Abflug zu Grunde gelegt. Veränderte
Prognosen für 2012 wirken sich daher auf die Flugverfahrensplanung
nicht aus.

Die von den Fluggesellschaften für den Sommer 2012 angemeldeten Bedarfe für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg zwingen nicht zu einer Neubewertung der Flugverfahrensplanung. Ausgangspunkt für die Festlegung der Flugverfahren in Berlin durch das BAF ist der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg. Dieser Beschluss aus dem Jahr 2004 sieht die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg an das
Luftverkehrsnetz vor. Aufgabe der Flugsicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist es, den durch die Planfeststellung zugelassenen Verkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln. Deshalb war der Flugverfahrensplanung die für den Prognosehorizont 2023 erwartete Verkehrsmenge zu Grunde zu legen.
Für die Bewertung von Alternativen kommt es zudem nicht auf die absoluten Bewegungszahlen an, sondern auf eine vergleichende Bewertung der Lärmauswirkungen. Wenn mehr Flugbewegungen erwartet werden, ändert sich zwar die Gesamtbelastung, aber nicht die Rangfolge zwischen den Alternativen für die Routenführung. Dies hat auch das Umweltbundesamt (UBA) in s einer lärmfachlichen Bewertung der Flugrouten berücksichtigt. Es ist damit im Wesentlichen zu den gleichen, bevorzugten
Routenführungen gekommen, die auch das BAF am 26.01.2012 vorgestellt hat.

Der Direktor des BAF, Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, nahm dazu wie folgt Stellung: „Das bedeutet, dass die Entscheidung des BAF zur Festlegung der Flugverfahren für den neuen Berliner Flughafen auch bei einem stärkeren Wachstum als ursprünglich angenommen so ausgefallen wäre, wie es am 26.01.2012 festgelegt wurde“.

Wie mit der Fluglärmkommission in ihrer letzten Sitzung Ende Januar 2012 vereinbart, soll die Evaluation des tatsächlichen Betriebs nach der Inbetriebnahme zeigen, ob betriebliche Möglichkeiten es erlauben, die Fluglärmbelastung für alle Betroffenen weiter zu vermindern. Die Flugverfahren sind dabei ein möglicher, aber nicht der alleinige Ansatzpunkt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die Aufsichtsbehörde über die in Deutschland tätigen Flugsicherungsorganisationen. Das BAF ist am 04. August 2009 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) errichtet worden. Neben zahlreichen Zuständigkeiten nach deutschem Recht werden seine Aufgaben in zunehmendem Maße durch die Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES) geprägt.

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert-Bosch-Straße 28
63225 Langen