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09.08.2012: Pressemitteilung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM
BRANDENBURGER LANDTAG

Potsdam, 09.08.2012

PM 119

Landeshaushalte in Geiselhaft der FBB

Nach Bekanntwerden der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine
Anfrage des Landtagsabgeordneten Ludwig Burkardt, wonach die
Flughafengesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) nicht in
der Lage ist, zusätzliche Kredite aufzunehmen, um Mehrkosten für den
Flughafen abzudecken, sieht der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL neue Risiken auf die
Haushalte von Brandenburg, Berlin und vom Bund zukommen.

„Nun ist es offiziell: Die FBB ist nicht mehr kreditwürdig. Sobald die
Liquiditätsreserven aufgebraucht sind, wird es erforderlich,
Mehrausgaben für den BER mit Direktzuschüssen aus den Haushalten der
öffentlichen Hand zu decken oder weitere staatliche Bürgschaften zu
übernehmen, um eine Insolvenz abzuwenden. Die Haushalte von
Brandenburg, Berlin und des Bundes und damit die Parlamente als
Haushaltsgesetzgeber drohen damit in Geiselhaft für das Versagen der
privatrechtlich organisierten Flughafengesellschaft genommen zu werden,
ohne dass den Abgeordneten adäquate Kontrollmöglichkeiten über die
Mittelverwendung zur Verfügung stehen. Angesichts der hohen
Staatsverschuldung und der nach wie vor unausgeglichenen Landeshaushalte
in Berlin und Brandenburg ist dies eine völlig inakzeptable Situation.
Berlin und Brandenburg haben andere Probleme als ihre
Steuermehreinnahmen gleich an die Flughafengesellschaft zu überweisen.
“ Seine Fraktion werde die Konsequenzen aus der fehlenden
Beleihungsfähigkeit der FBB auf die Tagesordnung des nächsten Plenums
bringen, kündigte AXEL VOGEL an.

Nach Auskunft der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des
Landtagsabgeordneten Ludwig Burkardt ist die FBB „in der gegebenen
Ertrags- und Kostenstruktur (…) nicht in der Lage, zusätzliche Kredite
aufzunehmen und zu bedienen.“ Die Liquidität sei nur für die
gegenwärtigen Zahlungsverpflichtungen der FBB gegeben, nicht jedoch
für neu entstehende. Zudem geht aus der Antwort auf die Kleine
Anfrage hervor, dass den Banken auch bislang die 100prozentigen
Staatsbürgschaften der Gesellschafter nicht als Sicherheit
ausgereicht haben, sondern sie nur gegen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
- im konkreten Fall sogenannte Swaps - bereit gewesen sein sollen, die
Kredite zu gewähren.

Der Finanzrahmen für den BER betrug vor der Verschiebung des
BER-Eröffnungstermins rund 3 Milliarden Euro. Dazu ist laut einem
internen Sachstandbericht der Landesregierung mit Mehrkosten von 586
Millionen Euro durch zusätzliche Baukosten, Belastungen aus dem
operativen Geschäft, vertraglich vorgesehene Schadenersatzforderungen
und für die Risikovorsorge zu rechnen.

Hinzu kommen zusätzliche Kosten von bis zu 591 Millionen Euro zur
Sicherstellung der Umsetzung des Lärmschutzprogramms nach den Maßgaben
des Planfeststellungsbeschlusses für den BER, die unlängst vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurden. Aufgrund
der Fehlerhaftigkeit dieses Programms waren hierfür bislang nur rund
140 Millionen Euro im Finanzrahmen vorgesehen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam

presse@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de