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15.02.2011: Presseinformation

15.2.2011: Presseinformation

Presseinformation der BI Fluglärmfreie HavelseenLüge bleibt Lüge
Zu den jüngsten Aussagen des Flughafensprechers Kunkel stellt die BI Fluglärmfreie Havelseen klar:

Die jüngsten Aussagen des Flughafensprechers sind erneut Nebelkerzen mit der Absicht, die Tatsachen zu verstellen und die Öffentlichkeit zu täuschen.

Zunächst hat die BI in ihren Berechnungen überwiegend die für die Lärmklassen angegebenen db-Werte und nicht konkrete Maschinentypen gegenübergestellt, so dass die Aussage, man habe „Maschinen falsch eingeordnet“ nicht nachvollziehbar ist. Die Behauptung, dass es im Detail Unterschiede der Flugzeugzuordnung zwischen Frankfurt und BBI gibt, mag zutreffend sein. Da kaum ein Maschinentyp in beiden Gebührenordnungen klar zugeordnet ist, ist die Behauptung nicht sofort zu widerlegen. Klar dagegen ist: Selbst die Richtigkeit dieser Behauptung würde überhaupt nichts an der generellen Richtigkeit der Aussagen der BI ändern. Sie würde also auch überhaupt nichts daran ändern, dass die Aussagen des Flughafensprechers, man plane für besonders laute Flugzeuge „bundesweit die höchsten Gebühren“ unwahr sind.
1. BBI-Planung keinesfalls die „höchsten Gebühren bundesweit“

Tatsache ist, dass in Frankfurt am Main insgesamt 12 Lärmklassen bestehen.
Bereits in der Lärmklasse 11 wird ein ganztägiges Lärmentgelt von 8.800 EUR erhoben. In der Lärmklasse 12 sind es 17.500 EUR.

In Schönefeld liegt die höchste Lärmklasse bei vorgeschlagenen 3.990 EUR.

Ohne Zweifel gibt es Flugzeuge, die in Frankfurt in die Klassen 11 oder 12 eingeordnet werden. Ausweislich des veröffentlichten Tarifwerkes sind dies z.B. die B707/720, die AN124 oder die IL76.

Es sei zugunsten von Herrn Kunkel unterstellt, dass alle diese Flugzeuge im Modell für BBI in die höchste Klasse (Klasse 7) eingeordnet seien. Die vorliegenden Unterlagen lassen dies nicht erkennen. Dennoch sei eben zu Gunsten der Argumentation von Herrn Kunkel unterstellt, dass es so ist. Dies hätte folgende Konsequenzen:

Für ein besonders lautes Flugzeug, etwa die AN124, die in Schönefeld und Frankfurt jeweils in die höchste Klasse (Schönefeld 7, Frankfurt 12) einzuordnen ist, ergeben sich folgende Zahlen

BBI geplant: Frankfurt Ist
12.00 Uhr 3.990 EUR (Klasse 7) 17.500 EUR (Klasse 12)

22.45 Uhr 4.788 EUR (Zuschlag 20%) 57.500 EUR (17.500 + Zuschlag 40.000)

02.00 Uhr 19.950 EUR (Zuschl. 400%) 64.500 EUR (17.500 + Zuschlag 47.000)

Herr Kunkel hat gestern behauptet, für die besonders lauten Maschinen habe „BBI in der Randzeit die bundesweit höchsten Gebühren“. Dies immerhin behauptet er heute nicht mehr. Tatsächlich steht es um 22.45 Uhr, also in der Randzeit,
4.788 EUR Vorschlag BBI zu 67.500 EUR Frankfurt.
Frankfurt ist also bei den lautesten Maschinen mehr als 14 mal so teuer.

Herr Kunkel behauptet heute lt. dapd: „In den Nachtzeiten seien die Preise die "höchsten in ganz Deutschland", wiederholte Kunkel am Dienstag seine Aussagen auf dapd-Anfrage.“

Tatsächlich steht es nachts um 2 Uhr BBI 19.950 EUR zu Frankfurt 64.500 EUR. Frankfurt ist also 3,2 Mal so teuer.

Jeder Mensch, der rechnen kann und sich die Details wirklich ansieht, erkennt die Unwahrheit der Aussagen des Herrn Kunkel.

Die Aussage der BI, dass mit im Vergleich zu Frankfurt Dumpingpreisen ganz besonders laute Maschinen nach Berlin gelockt werden, bleibt damit richtig.

2. Drastische Verbilligung für laute Maschinen im Vergleich zur heute geltenden Regelung in Schönefeld

Tatsache ist weiterhin, dass in der heute gültigen Gebührenordnung für Schönefeld in der Lärmklasse 6 (wie im Entwurf unverändert 85 – 89,9 db(A), Flugzeugzuordnung auch unverändert) ganztags ein Entgelt von 840 EUR vorgesehen ist. Im Entwurf für die Gebührenordnung des BBI ist ein Entgelt von nur mehr 399 EUR vorgesehen.

In der Lärmklasse 5 (unverändert 80 bis 84,9 db(A)) gelten heute in Schönefeld ganztags 420 EUR. Im Entwurf der Flughafengesellschaft für den künftigen BBI sind nur mehr 199 EUR vorgesehen.

Damit werden bei völlig unveränderter Zuordnung der Flugzeuge bzw. völlig unverändertem Zuschnitt der Lärmklassen die bestehenden Werte mehr als halbiert.

Die Aussage der BI, dass die neu vorgeschlagene Gebührenordnung eine Verschlechterung gegenüber dem Istzustand ist, ist und bleibt daher nachweislich ebenfalls richtig.

Dass der Flughafenbetreiber einer Halbierung der heute in Schönefeld für besonders laute Flugzeuge der praxisrelevanten Lärmklassen 5 und 6 als Wohltat für die lärmbetroffenen Menschen anpreist, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Herr Kunkel wird aufgefordert, endlich seine Verwirrspiele mit für Öffentlichkeit und Journalisten kaum zu durchschauenden Details zu unterlassen und die vorgenannten eindeutig belegten Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen.

Die Wahrheit tut Herr Kunkel hingegen kund, wenn er sagt „Wir werden uns nicht mit Mondpreisen für die Fluglinien vom Markt katapultieren“. Damit gibt Kunkel zu, dass sich BBI auch bei extrem lauten Maschinen dem Wettbewerb stellen und Verkehr nach Schönefeld holen will. Deshalb sollen die Gebühren für die besonders lauten Maschinen in den Lärmklassen 5 und 6 mehr als halbiert werden!

Genau das wollen die betroffenen Menschen nicht.

Peter Kreilinger
Für die BI Fluglärmfreie Havelseen
15.2.2011