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14.02.2011 Offener Brief der BI zu Flughafenentgel

Offener Brief der BI zu Flughafenentgelten

Sehr geehrte Damen und Herren Vertreter der Medien, sehr geehrte Vertreter der Politik,

bitte beachten Sie nachfolgenden offenen Brief und die Anlagen.

In Ihren Berichterstattungen von gestern (online) bzw. heute (print) werden unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen zum Thema „Lärmentgelte BBI“ wiedergegeben. Es geht dabei um Tatsachen, nicht um Meinungen. Folglich kann nur eine Darstellung – die unsere oder die des Flughafens – richtig sein. Da die Unterlagen auf dem Tisch liegen, jedermann nachlesen und nachrechnen kann, sollte aufgeklärt werden, wer die Wahrheit sagt und wer nicht.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der journalistischen Verbundenheit zur Wahrheitsaufklärung entsprechend einfach konkret nachrechnen würden und Ihre so gewonnene Erkenntnis zum Gegenstand entsprechender Berichterstattung machen könnten. Diese objektive Prüfung ist der Mehrwert, den der Journalist seinen mit unterschiedlichen Behauptungen konfrontierten Lesern/Hörern/Zuschauern bietet. Es wäre sehr bedauerlich, wenn sich die Öffentlichkeit wieder einmal kein Bild machen kann, wie die wahre Sachlage ist!

Wer Unterstützung beim Zurechtfinden in den Gebührenwerken und dem Nachvollziehen der unten stehenden konkreten Berechnungen wünscht, kann mich jederzeit unter 0177/2692856 gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kreilinger

Sehr geehrter Herr Kunkel,

ich nehme Bezug auf die über die Medien geführte Debatte zu den künftigen Lärmentgelten am Flughafen BBI.

Zunächst weise ich darauf hin, dass unsere BI bereits am 23.12.2010 konkrete Berechnungen zum Vergleich der heute gültigen Gebührenordnung für Schönefeld mit derjenigen für Frankfurt/Main angestellt und zum Gegenstand einer Pressemittelung gemacht hatte. Diese Angaben blieben bis heute inhaltlich vollkommen unbestritten. Der zuständige Staatssekretär Bretschneider antwortete auf die entsprechende Frage unserer Geschäftsführerin Frau Hörger auf der Informationsveranstaltung nach der FLK-Sitzung im Januar sogar ausdrücklich: „Die Zahlen sind mir bekannt, aber weil wir eh ein Nachtflugverbot haben, brauchen wir nicht Gebühren wie in Frankfurt“. Unsere Pressemeldung aus Dezember 2010 füge ich bei („PE als Antwort auf PE Mil“). Auf der Veranstaltung vom 10.01.2011 in Michendorf (= Gebiet unserer BI) habe ich den Staatssekretär hierauf erneut angesprochen und er behauptete, die Gebührenfrage sei irrelevant, weil künftig zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ohnehin keine lauten Flieger mehr fliegen dürfen. Hierzu verweise ich auf anliegende Presseerklärung „PE Unwahrheit Bretschneider“.

Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ich gehe davon aus, dass nachfolgende Pressezitate zu Ihren heutigen Aussagen richtig sind:
„Der Sprecher der Berliner Flughäfen, Ralf Kunkel, widersprach der Darstellung vehement und betonte, am Flughafen BBI würden im Interesse des Lärmschutzes künftig die bundesweit höchsten Gebühren in den Randzeiten erhoben. Sie lägen dem Infrastrukturministerium zur Genehmigung vor, sagte Kunkel der dpa. Der Sprecher forderte die Kritiker auf, «endlich zu einer sachlichen Diskussion zu kommen, statt die Menschen mit Panikmache zu beunruhigen. Laut der Gebühren-Ordnung würden für einen Jumbo-Jet rund 2.000 Euro fällig, am Flughafen Frankfurt/Main seien es im Vergleich dazu etwa 600 Euro.“

Sie behaupten demnach, unsere Angaben seien „Panikmache“ und Ihr Vorschlag enthielte die „bundesweit höchsten Gebühren“.
Ich begrüße eine sachliche, wahrheitsorientierte und konkrete Debatte. Gerne möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, den Verdacht auszuräumen, dass Sie mit den vorgenannten Aussagen erneut die Unwahrheit gesagt haben und die Öffentlichkeit täuschen wollten. Leider muss man nämlich auf Basis unseres bisherigen Verständnisses der uns vorliegenden Unterlagen genau hiervon ausgehen.

Uns liegen vor:
* Ihre Beschlussvorlage an die FLK in der auszugsweisen = unvollständigen Form, die das MIL der FLK zur Verfügung gestellt hat. Sie ist zur Vermeidung von Missverständnissen hier mit dem Titel „geplante Entgelte BBI Stand Februar 11“ beigefügt.
* Die aktuell gültige Gebührenordnung für Frankfurt am Main. Auch diese habe ich hier als Anlage „FlughafenentgelteFRA“ beigefügt.
Ich nehme an, wir können uns darauf verständigen, dass Frankfurt/Main zum Gebiet der Bundesrepublik gehört und dass Ihre Aussage, der Vorschlag der FBS/BFG sehe die „bundesweit höchsten Gebühren“ vor, gelogen ist, wenn in Frankfurt/Main höhere Gebühren verlangt werden.

Nun bitte ich Sie, uns freundlicher Weise aufzuklären, an welcher Stelle die nachfolgenden Berechnungen falsch sind. Denn diese weisen für Frankfurt/Main im relevanten Bereich der wirklich lauten Maschinen zwischen 83 und 90 db(A) massiv höhere Werte auf.

Uhrzeit 12.00 Uhr Frankfurt BBI künftig geplant
Maschine 83 db(A) 8.800 EUR (Kat 11) 199,50 EUR (Klasse 5)
Maschine 84db(A) 17.500 EUR (Kat. 12) 199,50 EUR (Klasse 5)
Maschine 89 db(A) z.B. Typ YK42, IL62 17.500 EUR (Kat 12) 399,00 EUR (Klasse 6)
Maschine über 90db(A) z.B. AN124 17.500 EUR (Kat. 12) 3.990 EUR (Klasse 7)

Uhrzeit 22.45 Uhr
YK 42 (Jet, 85-89,9 db(A) – bei Verspätung jdf. erlaubt zu landen) 57.500 (Kat 12 = 17.500 + 40.000 Zuschlag) 478,80 EUR (399 + 20% Uhrzeitzuschlag)
Uhrzeit 23.15 Uhr
Maschine 83db(A) 37.800 EUR (8,8+29) 299,25 EUR (199 + 50% Uhrzeitzuschlag)
(Propeller)maschine 84db(A) 64.500 (Kat 12 17,5 + 47) 299,25 EUR (199 + 50% Uhrzeitzuschlag)
(Propeller)maschine 85-89,9db (A) 64.500 598,50 EUR (399 + 50% Uhrzeitzuschlag)
(Propeller)maschine über 90 db(A) 64.500 5.985 EUR (3.990 + 50% Uhrzeitzuschlag)

Die Berechnungen basieren auf den Seiten 4 und 5 (Zählung des PDF, nicht Originalpaginierung) der Anlage „Geplante Entgelte BBI“ und den Seiten 6 und 7 der Anlage „Flughafenentgelte FRA“. Da die Lärmklassen unterschiedlich sind, wird mit konkreten db-Angaben gearbeitet, die dann eine entsprechende Einordnung in das jeweilige Gebührenwerk nach sich ziehen. Damit ist volle Vergleichbarkeit hergestellt.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die vorstehenden Berechnungen fundiert und eindeutig zu widerlegen und nachzuweisen, dass die tatsächlichen EUR-Werte ganz andere sind, so erwarte ich eine Rücknahme Ihrer Behauptung der „Panikmache“ und eine offizielle Entschuldigung. Außerdem natürlich eine Nachbesserung Ihrer Vorschläge.

Sollten Sie nachweisen können, dass vorstehende Angaben nicht nur falsch sind, sondern im Gegenteil tatsächlich die Werte in BBI für die genannten Lärmwerte höher sind als in Frankfurt, werde ich mich gerne entschuldigen – auch wenn ich auf Basis der vorliegenden Unterlagen zu keinem anderen Schluss kommen konnte als dem, den ich gezogen habe.

Weiter bitte ich um eine Erklärung Ihrerseits, wie es kommt, dass auf S. 14 des anliegenden Dokuments „Geplante Entgelte BBI“ bzw. S. 7 der dort enthaltenen Präsentation Ihres Hauses der Eindruck erweckt wird, man sei stets so teuer wie in Frankfurt/Main und man dies erreichte, indem man kurzerhand in die letzte Zeile schreibt „Sonstige 23,4%“ und dazu keinerlei Werte liefert. Wieso machen Sie keine Angaben für Lärmwerte von 84, 86, 88 oder 90 db(A)? Halten Sie diese Darstellung für eine vollständige, faire und transparente Information der FLK?

Abschließend erlaube ich mir - quasi im Vorgriff auf Ihre zu erwartenden Ausflüchte – folgende Hinweise:
* In der Tat sind in der Mehrheit natürlich moderne, halbwegs erträglich laute Maschinen unterwegs. Nur: Wir sprechen von bis zu 1.500 Überflügen am Tag (360.000 Starts- und Landungen, Landungen überfliegen durch Gegenanflug und Anflug gleich doppelt – Warteschleifen nicht mitgezählt) und bis zu 123 Fliegern in der Nacht (laut PFB). Wenn da auch nur drei Prozent laute Mühlen sind, werden die Betroffenen jede Nacht 4Mal wach. Und genau das ist der Punkt: Es kann dann selbst in weiter Entfernung vom Flughafen nicht mehr bei offenem Fenster geschlafen werden… Deshalb ist jede einzelne besonders laute Maschine ein Angriff auf Nachtruhe und Gesundheit der überflogenen Menschen.
* BBI ist an einem lärmschutztechnisch ungünstigen Standort angesiedelt. Niemand bestreitet das. Heute will keiner für den Standort gewesen sein, doch selbst im PFB heißt es, man habe den Lärmschutz wegen der besseren Verkehrsanbindung etc. hintendran gestellt. Daraus sind besondere Schutzforderungen abzuleiten.
* Die betroffenen Menschen beanspruchen, nicht nur zu den „Randzeiten“, sondern auch tagsüber von vermeidbarem Lärm verschont zu werden. Das Fernhalten besonders lauter Maschinen ist eine wirksame Maßnahme zum Lärmschutz. Sie liegt im Rahmen der Versprechungen der Politik und des Flughafens, vermeidbare Belastungen zu vermeiden und „Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit“ zu stellen. Nach allem was bisher passiert ist, hätte aus die FSB allen Anlass, von sich aus auf die Menschen zuzugehen und tatsächlich – wie von Ihnen behauptet – „bundesweit die höchsten“ Lärmgebühren für die besonders lauten Maschinen vorzusehen!
* Wer sehen will, welche Beträge für eine echte Steuerungswirkung erforderlich sind, muss nach FFM blicken. Dort sind ja keine Öko-Eiferer, sondern Profis am Werk und diese werden die dort geltenden Beträge sicher mit Bedacht gewählt haben.
o Wie erklären Sie in Frankfurt gültige Werte von 17.500 EUR ganztags und 40.000 EUR bzw. 47.000 EUR Nachtzuschlag bereits ab 84db(A), wenn nach Ihren Behauptungen schon Ihre bis max. 3.990 EUR reichenden Tabellenwerte vollkommen ausreichend sind?
o Wie hoch meinen Sie, sind die Kosten für eine Airline, wenn diese ein altes Fluggerät durch ein modernes, leiseres ersetzt. Halten Sie es für unrealistisch hier zu rechnen: Kosten Neuanschaffung = 60 Mio. EUR (unterer Preis A-320) = 3 Mio. EUR Kapitalkosten p.a. (5%) + 3 Mio. AfA p.a. (bei zu Ihren Gunsten unrealistischer Unterstellung einer linearen Abschreibung auf 20 Jahre). Also 6 Mio. p.a. = 16.438 EUR/Tag = etwa 8.000 EUR/Start oder Landung?
o Meinen Sie, angesichts dieser Zahlen mit 200 EUR hin oder her Lenkungswirkung zu erzielen?
o Wieso meinen Sie, mit nur 7 Lärmklassen ausreichend zu differenzieren, wenn Frankfurt 12 Klassen hat, deren höchste bereits ab Ihrer Klasse 6 greift? Halten Sie die Gebührenordnung in Frankfurt für unsinnig und nicht fachmännisch ausgearbeitet?
* München ist nicht vergleichbar, weil der Standort weit weg von der Stadt gewählt wurde, was man in Berlin gerade versäumt hat. Alle kleinen Flughäfen sind schon mangels vergleichbarer Nutzungsintensität nicht vergleichbar. Frankfurt ist der richtige Orientierungspunkt. Selbst dort ist die Zahl der in relativer Flughafennähe überflogenen Menschen ungleich geringer als sie für BBI zu erwarten ist. Sie wissen dabei, dass entgegen dem öffentlich erweckten Eindruck auch die neuen Flugroutenvarianten nichts hieran ändern, weil z.B. die Anflüge weiterhin breit gestreut sein werden und auch unklar ist, wann ergänzende Routen zur Aufnahme des Ihrerseits geplanten immens hohen Verkehrsaufkommens benötigt werden.
* Entgegen der Behauptungen von Staatssekretär Bretschneider sind Lärmgebühren auch nachts ein Thema. Es gibt im Planergänzungsbeschluss für Propellermaschinen keinerlei lärmbezogene Nachtbeschränkungen, also ist zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie ab 05.00 Uhr „volle Belastung“ zu erwarten. Weiter geben Ihre Tabellen ja durchaus auch für die Zeit von 0.00 bis 05.00 Uhr Werte an. Also gehen Sie selbst davon aus, dass es auch in dieser Zeit zu Flugbewegungen kommen wird.
* Auch Jets sind erst ab einem sehr hohen Lärmwert nachts beschränkt, Verspätungen bis 23.00 Uhr können unbeschränkt in Sachen Lärmwerte fliegen.
* Wenn die Fallzahl bzw. praktische Relevanz angeblich als gering einzuschätzen ist, ist das noch lange kein Grund, zu niedrige Gebühren festzusetzen und damit die Gefahr einer besonderen Anziehung lauter Maschinen unnötig groß zu belassen. Wenn angeblich ohnehin keine so lauten Maschinen nach BBI fliegen, was hindert Sie dann, den Betroffenen durch hohe Werte Sicherheit zu geben und ein Signal des Schutzes und Vertrauens an die Bevölkerung zu senden?
Ich freue mich auf Ihre Antwort, mit der wir in den von Ihnen geforderten sachlichen Dialog eintreten können, den Sie trotz unserer bereits im Dezember abgegebenen Stellungnahme bisher konsequent verweigert haben.

Das Zurverfügungstellen Ihrer Vorlage an die FLK erst wenige Tage vor der Sitzung und unter einseitiger, überraschender „Anordnung“ dieses Tagesordnungspunktes durch das MIL war sicher auch kein Beispiel für ehrlichen und fairen Umgang miteinander.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kreilinger
„Bürgerinitiative Fluglärmfreie Havelseen“
Werder, Nuthetal, Michendorf, Schwielowsee
www.fluglaermfreie-havelseen.de
Sprecher:
Dipl.-Kfm. RA Peter Kreilinger
Puschkinstr. 11
14542 Werder/Havel
Tel. 0177/2692856
Fax. 0991/21949
mail@fluglaermfreie-havelseen.de
PKreilinger@t-online.de

Die im o.a. Text verwendeten Bezugsdateien finden Sie als download: geplante-entgelte-bbi-stand-feb-11.pdf [1.718 KB] , flughafenentgeltefra.pdf [121 KB] , Schreiben Ministerium s. vorangegangene Absätze/SV der BI