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15.09.2010: Andrea Wicklein, MdB

Flugrouten am BBI – Wicklein kritisiert Bundesregi

Andrea Wicklein

MdB

Die Brandenburger SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein ist empört über die Tatenlosigkeit der Bundesregierung bei der Festsetzung der An und Abflugrouten am neuen Flughafen Berlin Brandenburg
International BBI.
Die Bundesregierung stehe als hundertprozentige Eigentümerin der Deutschen Flugsicherung in der Verantwortung, so Andrea Wicklein. „Es ist unerträglich, dass die betroffenen Städte und Gemeinden nicht in das Verfahren für die Flugrouten einbezogen wurden. So entsteht der Eindruck, dass hier über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg wichtige Entscheidungen zu ihrem unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeld getroffen werden. Die Verantwortlichen in der Bundesregierung können am Projekt Stuttgart 21 sehen, wozu Intransparenz führen kann“, warnt die SPD-Politikerin.
Ziel müsse es sein, so Andrea Wicklein, den Fluglärm rund um den BBI für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.
Die SPD-Politikerin hat eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und fordert Auskunft, warum sich die neuen An- und Abflugrouten für den BBI maßgeblich von den Grundannahmen, die zum Planfeststellungsbeschluss 2004 führten, unterscheiden.
Darüber hinaus will sie wissen, inwiefern die Länder Berlin und Brandenburg sowie die betroffenen Gemeinden in den Prozess der Festlegung der Flugrouten mit einbezogen werden.

Potsdam, 15. September 2010

Antwort der Bundesregierung zu BBI-Flugrouten

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

wie versprochen, möchte ich aktuell über die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zu den BBI-Flugrouten informieren, die erst heute mit drei Tagen Verspätung angekommen ist. Darin sieht die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP das Verfahren zur Festlegung der künftigen Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg International als insgesamt bewährt an und bezweifelt, dass eine Verfahrensänderung zu besseren Ergebnissen führen würde.

Die Antwort der Bundesregierung ist aus meiner Sicht sehr enttäuschend und bringt die Widersprüche des geltenden Flugroutenverfahrens hinsichtlich Transparenz, Bürgerbeteiligung und Lärmvermeidung an den Tag. Die berechtigten Sorgen und Ängste der Menschen vor den gesundheitlichen Folgen des Fluglärms und vor einer Verschlechterung ihres Lebensumfeldes werden von der Bundesregierung nicht ernst genommen: Durch die Bundesregierung droht weiterhin im kommenden Jahr eine gesetzliche Aufweichung der Nachtflugregelungen. Auch hat für die Bundesregierung Lärmvermeidung und Lärmschutz keinen Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Angesichts der öffentlichen Diskussion um die Flugrouten am BBI fordere ich grundlegende Änderungen der luftverkehrsrechtlichen Regelungen. Denn das Verfahren zur Flugrouten-Festlegung hat sich nicht bewährt. Die Vorgaben im Luftverkehrsgesetz, wonach Flugsicherung nur der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs zu dienen hat, sind veraltet. Vielmehr sind Lärmvermeidung und Lärmschutz als zentrale Aufgaben aufzunehmen. Auch müssen Lärmvermeidung und Lärmschutz eine höhere Priorität als die Wirtschaftlichkeit erhalten. Die Lärmauswirkungen eines Flughafens müssen künftig bereits im Planfeststellungsverfahren verbindlich geplant werden. Es kann nicht sein, dass die ursprünglichen Planungen Jahre später keine Rolle mehr spielen und dadurch die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ausgehebelt werden. Zudem müssen die Nachtflugregelungen gerade in Ballungsräumen verschärft werden. Für den BBI halte ich ein generelles Nachtflugverbot vom 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein



2010/1214 Antwort der Bundesregierung [749 KB]