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21.05.2012: Pressemitteilung 127/12

Pressemitteilung 127/12

Akteneinsicht BER Schönefeld
Flughafen spielt auf Zeit

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, die sich zu 100 % im Eigentum der öffentlichen Hand - Bund sowie Länder Berlin und Brandenburg - befindet, spielt im Akteneinsichtsdrama offenbar auf Zeit. Obwohl eine Kleinmachnower Abordnung sich schon vor fünf Tagen für diesen Montag um 9:00 Uhr bei der Geschäftsführung / Bereich Recht angemeldet hat und - spontan unterstützt von rund hundert Fluglärmbetroffenen - auch empfangen worden ist, gab es für sie noch keine Zugriffsmöglichkeit auf die Akten. Die Begründung der Flughafengesellschaft: Man habe seit dem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2012 noch zu wenig Zeit gehabt, erfolgreich nach den Akten zu suchen und diese zur Einsicht zusammenzustellen. Inzwischen sei aber die Suche mit zusätzlichem Personal voll angelaufen. Die Suche sei trotzdem problematisch, da die Aufbewahrungsfristen schon verstrichen seien. Außerdem seien viele Akten an unterschiedliche Orte ausgelagert, so dass man nicht wisse, wo man zuerst suchen soll. Das Ergebnis der Suche wolle man den Kleinmachnowern jedoch am Mittwoch, den 23. Mai 2012, um 10:00 Uhr eröffnen.

Im Kreise der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. ist die Empörung über die neuerliche Verzögerung groß. Ihr Vorsitzender MATTHIAS SCHUBERT hält das Taktieren der Geschäftsführung für skandalös. Das Verhalten nähre den Vorwurf, dass sich der Staatsbetrieb nicht an Recht und Gesetz halten will. Denn um welche Akten es konkret geht, wisse die Firma ja seit einem Dreivierteljahr. Jetzt fehle nur noch, dass als nächstes die Ausrede kommt, die Akten seien schon vernichtet. Das hätte schwerwiegende Konsequenzen bis hin zur Strafanzeige, ist man sich bei den Kleinmachnowern sicher. Schließlich habe sich auch das Oberverwaltungsgericht auf die Erklärungen des Flughafens am 23.12.2011 im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gestützt, wonach alle fraglichen Akten vorhanden sind, als interne Unterlagen aber nicht herausgegeben zu werden brauchten. Sonst hätte es die Beschwerde beim OVG nicht gegeben und nicht dessen Anordnung, sofort die Einsichtnahme zu ermöglichen.
SCHUBERT erinnert daran, was Ministerpräsident Platzeck im vergangenen Jahr den Teilnehmern einer Groß-Demo vor seiner Staatskanzlei zugerufen hat: “Das ist Euer Flughafen! Der Flughafen der Steuerbürger von Brandenburg und Berlin!” Auch von daher könne der Flughafen keine Akten zurückhalten, “die uns, den Eigentümern, gehören.” Durch ihr Verhalten schüre die Flughafengesellschaft den Verdacht, dass sie etwas zu verbergen habe.
Am 3. und 4. Juli 2012 findet beim Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über zahlreiche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Hauptstadtflughafen “Willy Brandt” in Schönefeld statt. Unter den Klägern sind auch die Gemeinde Kleinmachnow und einige ihrer Bürger. Für sie sucht die Bürgerinitiative nach weiteren Beweisen, die die Täuschung über die Flugrouten und die Lärmbelastungen untermauern.

Kleinmachnow, den 21.5.2012

V.i.S.d.P.: Matthias Schubert