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06.06.2012: Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG
Nr. 137 vom 06.06.2012

Landesregierung muss Lärmschutzaufweichung ablehnen
Rainer Genilke: „Fehlplanungen des Aufsichtsrates dürfen nicht auf dem Rücken der An-wohner ausgetragen werden„

Zu der Aussage von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, dass die rot-rote Landesregierung den Änderungsantrag der Flughafengesellschaft als neues Planfeststellungsverfahren prüfen will, sagt der Verkehrsexperte der CDU-Fraktion Rainer Genilke:

„Ministerpräsident Platzeck muss nun unverzüglich erklären, weshalb die Flughafengesellschaft – von ihm selbst im Aufsichtsrat nicht verhindert – seit Jahren billigen Schallschutz verbaut und nun auch noch ein neues Planfeststellungsverfahren dazu eingeleitet werden soll. Nur aufgrund unserer Anfrage hat der Infrastrukturminister heute die Karten offen gelegt, dass ein neues, wahrscheinlich jahrelanges Verfahren dazu angestrebt wird. Nicht erklärt hat er, wie in der Zwischenzeit mit den falsch eingebauten und auch falsch bewilligten Lärmschutzbescheiden umgegangen werden soll. Diesen Betrug am Bürger will man sich nun nachträglich von Platzecks Planungsbehörde genehmigen lassen.
In seiner Rolle als Ministerpräsident verspricht Platzeck zügige Umsetzung des Lärmschutzes – in seiner Rolle als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafens stellt er Antrag auf Aufweichung der Schallschutzkriterien. Das zeigt wiederum, dass zu dieser Landesregierung kein Vertrauen mehr möglich ist und dass auch keine Geheimgespräche zur Auflösung des BER-Debakels beitragen. Das Gebot der Stunde heißt Transparenz, Beteiligung und Bürgernähe.
Brandenburg braucht nun ein zügiges und kurzes Verfahren zum Stopp dieses Antrags – kein Hinhalten, Wegducken und Verzögern a la Platzeck.„


Hintergrund: Minister Vogelsänger heute (06.06.2012) im Landtag Brandenburg auf eine Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion hin: „Bei dem sogenannten Klarstellungsantrag handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses [Titel]. Daher bedarf es im vorliegenden Fall eines neuen Planfeststellungsverfahrens."
Infos: Derzeit besteht ein rechtsgültiges Planfeststellungsverfahren, nach dem in der Nacht die Schallgrenze von 55 dB(A) nicht überschritten werden darf. Um diese Vorschrift einzuhalten, müssten sämtliche Lärmschutzmaßnahmen – auch die bereits umgesetzten – durch höherwertige ausgetauscht werden. Dadurch entstünden weitere noch nicht eingeplante Mehrkosten für die Flughafengesellschaft (FBB). Nun soll die vom Aufsichtsrat abgesegnete miserable Finanzplanung der FBB offensichtlich auf dem Rücken des Gesundheitsschutzes der Anwohner verbessert werden.

CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg