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19.07.2012: Pressemitteilung

Pressemitteilung
von Dr. Christian Ehler MdEP
zur aktuellen Diskussion um ein mögliches EU-Beihilfeverfahren angesichts der zu erwartenden Zusatzkosten beim BER-Flughafen

19.7.2012


Dr. Christian Ehler: „EU-Beihilfeverfahren für BER-Flughafen könnte sich
erheblich hinziehen“

Zur aktuellen Diskussion um ein mögliches EU-Beihilfeverfahren angesichts der zu
erwartenden Zusatzkosten beim BER-Flughafen in Höhe von ca. einer Milliarde Euro,
erklärte der brandenburgische Europaabgeordnete Dr. Christian Ehler:

„Bei einem möglichen EU-Beihilfeverfahren werden wir in Brüssel auf dessen zeitnahe
Bearbeitung dringen. Dadurch, dass der geplante Kassensturz der
Flughafengesellschaft allerdings erst für August geplant ist, ist zu bezweifeln, dass der
17. März 2013 als neuer Termin für die geplante Eröffnung einzuhalten ist, da das
Beihilfeverfahren auch eine gewisse Vorlaufzeit hätte.“ Die Modalitäten eines
Beihilfeverfahrens verpflichten jeden Mitgliedsstaat, vor der Gewährung einer
staatlichen Beihilfe, diese bei der EU-Kommission anzumelden, damit eine
Benachteiligung von Konkurrenten verhindert wird. Eine neue Finanzspritze der drei
Gesellschafter Berlin, Brandenburg und Bund dürfte somit nur unter dieser
Konditionalität erfolgen. Für die Anmeldung der geplanten Beihilfemaßnahme bei der
EU-Kommission gibt es keinen formellen Zeitpunkt, da dies der Festlegung durch den
Mitgliedsstaat obliegt. „Die Kommission muss allerdings so rechtzeitig unterrichtet
werden, dass sie sich zur geplanten Maßnahme äußern kann“, so Ehler weiter.
An die Anmeldung schließt sich ein vorläufiges Prüfverfahren durch die Kommission an,
welches entweder bestätigt, dass die angemeldete Beihilfe mit dem geltenden EURegelwerk
als vereinbar angesehen werden kann oder Zweifel an der Vereinbarkeit der
angemeldeten Maßnahme mit dem Beihilfenrecht anmeldet. Daraufhin würde ein
formelles Prüfverfahren eröffnet werden, für das höchstens 18 Monate vorgesehen
sind. Die Kommission entscheidet an dessen Ende schließlich, ob die Zweifel berechtigt
waren und die Gewährung der Beihilfe untersagt wird oder ob die geplante Beihilfe
gewährt werden kann.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2009 nach einem sechsmonatigen Beihilfeverfahren
schließlich die bisherige Finanzierung für den Bau des BER-Flughafens genehmigt. „Die
Gesellschafter wären daher gut beraten, schon jetzt mit der EU-Kommission Kontakt
aufzunehmen, da sonst der Zeitrahmen nicht mehr zu realisieren ist“, appellierte Ehler.
„Angesichts der aktuellen Hiobsbotschaft zu den Mängeln am neuen
Hauptstadtflughafen, der zufolge die mangelhaften Brandschutzmaßnahmen offenbar
noch unzureichender sind, als bisher gedacht, rückt der neue Eröffnungstermin von
März 2013 ohnehin wieder in weite Ferne“, so Ehler abschließend.