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02.07.2012: Pressemitteilung 132/12

Pressemitteilung 132/12

Vor der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig:
Lügengebäude der BER-Planfeststellung zusammengebrochen

Die Chronologie des Flugrouten-Betrugs bei der Planung des Berliner Hauptstadtflughafens „Willy Brandt“ in Schönefeld belegt endgültig die Vermutung der Kläger: Für diesen Plan haben sich staatliche Stellen gegen die Rechte der betroffenen Bürger verschworen. Aus niederem Streben nach politischem und wirtschaftlichen Profit haben sie die Menschen in Berlin und Brandenburg über die wahren und abwägungserheblichen Belastungen des Flughafenprojekts bewusst getäuscht. Die Dokumente, die die Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. bei ihrer gerichtlich erstrittenen Akteneinsicht gefunden hat, liegen dem Bundesverwaltungsgericht für die am 3.7.2012 in Leipzig beginnende mündliche Verhandlung vor. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Schallschutz Rangsdorf e.V. stellt die BI Kleinmachnow die Chronologie mit diesen Dokumenten jetzt auch für die Öffentlichkeit bereit. Durch das bewusste Verschweigen der für den geplanten unabhängigen Parallelbetrieb der beiden Start- und Landebahnen zwingend abknickenden Routen sind die Bürgerinnen und Bürger zahlreicher Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirke absichtlich um die Geltendmachung ihrer Rechte im Planfeststellungsverfahren gebracht worden. Man hat ihnen vorgetäuscht, dass die dem Plan bewusst falsch zugrunde gelegten geraden Flugrouten für sie keine relevante Betroffenheit auslösen. Eine derartige Vorgehensweise staatlicher Stellen widerspricht diametral dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes. „Sie darf keinen Bestand haben,“ erklärt MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der Kleinmachnower BI. In seinem Vorwort zur Chronologie spricht er von einem „in diesem Umfang in der deutschen Planungsgeschichte beispiellosen Täuschungsmanöver.“

Sein BI-Sprecherkollege MICHAEL LIPPOLDT verweist auf die Dreistigkeit, mit der die Verantwortlichen diesen Betrug mittlerweile beim Lärmschutz fortsetzen. Bei seiner Aktensuche im Flughafenarchiv ist ihm noch einmal die offizielle Flughafen-Broschüre "Zukunft BBI - Fragen und Antworten" aus 8/2000 (verantwortlich für den Inhalt Burkhard Kieker, Umlandbeauftragter und BBI-Projektsprecher, Redaktion: Ralf Kunkel) in die Hände gefallen. Dort heißt es auf die Frage "Macht Fluglärm krank?": Nein, der aus Schönefeld nicht, denn : "In Innenräumen wird durch die Lärmschutzmaßnahmen der Pegel von 55 dB(A) nicht überschritten." Derselbe Flughafen wird jetzt mit Hilfe der Landesregierung gegen sein eigenes Versprechen klagen, das er sogar in der Planfeststellung verankert hat.

Kleinmachnow, den 30.6.2012
V.i.S.d.P.: Matthias Schubert

Anlage: Die Chronologie [6.524 KB] , Stand Juni 2012