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18.01.2012: Pressemitteilung

Pressemitteilung

Kein Luft-Drehkreuz in Schönefeld!
AKTIONSBÜNDNIS RUFT ZUR GROSS-DEMO IN BERLIN AM SAMSTAG

Über 25.000 Haushalte und damit mehr als 45.000 von krank machendem
Fluglärm schwerstbetroffene Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg und
Berlin haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen
im Umfeld des neuen Berliner Hauptstadtflughafens „Willy
Brandt“ in Schönefeld. Wenige Monate vor Eröffnung sind jedoch nur bei rund
3 bis 5% dieser Haushalte Lärmschutzvorrichtungen installiert. „Das ist ein
ungeheuerlicher Skandal,“ beschwert sich der Sprecher des
Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg, MATTHIAS
SCHUBERT. 14 Bürgerinitiativen aus Berlin und Brandenburg, die nach
Bekanntgabe der bedrohlichen Flugroutenpläne für Schönefeld im September
2010 gegründet worden sind, tragen das Bündnis und kooperieren dabei eng
mit dem Bündnis Südost und dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB)
e.V.. Letzterer streitet schon seit Beginn der Planungen für Schönefeld gegen
diesen viel zu nah an der Stadt gebauten Flughafen.
„Am kommenden Samstag, um 14:00 Uhr, startet am Bahnhof
Friedrichstraße in Berlin unser großer Protestmarsch zum
Gendarmenmarkt,“
ruft SCHUBERT alle Bürgerinnen und Bürger zur
Solidarität mit den Schwerstbetroffenen auf. Es gebe viele Gründe, sich in
den Marsch einzureihen und dort Flagge zu zeigen. Dabei sei nicht nur die
Unfähigkeit des Flughafens, den vorgeschriebenen Lärmschutz zeitgenau zu
erfüllen, der Skandal. Vielmehr sei in einer Sondersitzung des zuständigen
Landtagsausschusses am Dienstag dieser Woche in Potsdam offenkundig
geworden, dass der Flughafen auch noch das Tagschutzniveau drastisch
reduzieren wolle, welches er 1999 selbst beantragt hat. Während laut
Planfeststellungsbeschluss hinter geschlossenen Lärmschutzfenstern KEINE
Maximalpegel über 55 Dezibel auftreten dürfen, verlange Flughafenchef
Schwarz doch allen Ernstes, die Schutzvorschrift so zu seinen Gunsten
aufzuweichen, dass die Menschen unter den Flugrouten in ihren Wohnungen
sogar bei geschlossenen Fenstern noch täglich durchschnittlich 6
Grenzwertüberschreitungen über 55 dB(A) - d.h. 2.200 mal im Jahr -
hinnehmen sollen. „Das werden wir nicht zulassen“, erklärt SCHUBERT und
fügt hinzu: “Wenn der Flughafen wegen seiner Drehkreuzambitionen den
gesetzlichen Lärmschutz nicht mehr garantieren kann, muss er sich zwingend
beschränken. Schönefeld ist nur als mittelgroßer Verkehrsflughafen für den
regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg an nationalen und
internationalen Verkehrsverbindungen beantragt, geplant und genehmigt
worden. Wenn Schwarz und seine Eigentümer mehr wollen, müssen sie sich
einen anderen Standort suchen, der das verkraften kann.“
Das gleiche gilt laut SCHUBERT beim strengen Nachtflugverbot von 22 bis 6
Uhr, das das Umweltbundesamt in seinem Gutachten fordert und für das die
Bevölkerung den Weg der Volksgesetzgebung beschreitet. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zur Nachflugregelung in Schönefeld, dessen
schriftliche Begründung jetzt vorliegt, stütze das Volksbegehren: “Eine
Nachfrage nach Verkehren, für die der Flughafen nicht geplant wurde, kann
die Zulassung von Nachtflugbetrieb von vornherein nicht rechtfertigen.“ (vgl.
Randnummer 49 des Urteils). „Das sollten sich alle Flughafenverantwortlichen
ins Stammbuch schreiben“, so ABB-Sprecher SCHUBERT, „denn als
Großflughafen und als Internationales Drehkreuz, für das Nachtflüge
angeblich überlebenswichtig seien, ist Schönefeld nicht geplant und nicht
genehmigt worden.“ In Sperenberg oder Jüterbog-Ost wäre beides möglich
gewesen.

Angesichts der sich zuspitzenden Lage sowie der Hoffnungen, die das
Umweltbundesamt weckt, rechne das Aktionsbündnis am kommenden
Samstag für die Groß-Demo mit vielen Tausend Teilnehmern.
Kleinmachnow, den 18.1.2012
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg
c/o wegmitflugrouten@Kleinmachnow.de