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19.12.2012: Pressemitteilung

Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 19. Dezember 2012



Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Kapitalzuführung für Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg

Die Europäische Kommission ist nach entsprechender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die von den öffentlichen Gesellschaftern des neuen Flughafens Berlin Brandenburg geplante Kapitalzuführung in Höhe von 1,2 Mrd. EUR, mit der die Fertigstellung des Flughafenbaus gewährleistet werden soll, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Da die Kapitalzuführung zu Bedingungen erfolgt, die für einen unter normalen Marktbedingungen handelnden privaten Kapitalgeber akzeptabel wären, beinhaltet sie keine staatlichen Beihilfen im Sinne der einschlägigen EU-Vorschriften.

Am 28. November 2012 meldeten die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Berlin und Brandenburg aus Gründen der Rechtssicherheit eine finanzielle Maßnahme an, mit der die Fertigstellung des Baus und die Inbetriebnahme des neuen Berliner Flughafens gewährleistet werden sollen. Aufgrund eines unerwarteten Urteils eines deutschen Gerichts, dem zufolge der Flughafen den Schallschutz für die Anwohner erheblich verbessern muss, sowie aufgrund unvorhergesehener Planungs- und Bauprobleme, insbesondere in Bezug auf die Brandschutzanlage im zentralen Terminal, kommen auf den Betreiber des Flughafens Berlin Brandenburg GmbH (FBB) Zusatzkosten in Höhe von 1,2 Mrd. EUR zu. Da die FBB diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, planen die öffentlichen Gesellschafter, das Kapital der Gesellschaft in derselben Höhe aufzustocken.

Maßnahmen der öffentlichen Hand zugunsten von Gesellschaften, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, gelten als beihilfefrei, wenn ein unter normalen Marktbedingungen handelnder privater Kapitalgeber unter vergleichbaren Umständen in derselben Weise gehandelt hätte („Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers“). Ist dies der Fall, verschafft die öffentliche Maßnahme dem Unternehmen keinen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil, der den Wettbewerb verfälschen würde.

Die Kommission stellte fest, dass der Eigenkapitalwert der FBB nach Tätigung der geplanten Investition positiv und höher als der zuzuführende Betrag von 1,2 Mrd. EUR wäre. Stresstests haben ferner ergeben, dass dies auch bei pessimistischen Geschäftsannahmen der Fall wäre. Die Kommission zog daher den Schluss, dass die geplante Kapitalzuführung dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entspricht und damit keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhaltet.

Der Beschluss erläutert die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf Flughäfen, insbesondere zur Anwendung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.



Hintergrund
Da die FBB bereits im Jahr 2009 staatliche Beihilfen für den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg erhalten hatte (Beihilfesache SA.28141), musste die Kommission zunächst feststellen, ob die neue Maßnahme zusammen mit den bereits genehmigten Beihilfen zu prüfen war oder getrennt von diesen behandelt werden konnte. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die neue Maßnahme von den vorherigen Beihilfemaßnahmen getrennt werden kann, da die Kapitalzuführung erst eine erhebliche Zeit nach der ersten Maßnahme erforderlich geworden ist und Kosten zum Gegenstand hat, die nicht vorhersehbar waren, als der Investitionsplan für den Flughafen erstellt wurde und als die Kommission ihre Entscheidung im Jahr 2009 erließ.



Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.35378 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.



Kontakt:
Antoine Colombani (+32 229-74513)
Maria Madrid Pina (+32 229-54530)

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1410_de.htm?locale=en