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13.12.2012: Pressemitteilung

Presseinformation



Bretschneider: „Der im Planfeststellungsbeschluss
festgelegte Schallschutz steht nicht zur Disposition“

Zu heutigen Presseveröffentlichungen über den Schallschutz am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg stellt Staatssekretär Rainer Bretschneider klar:

„Der im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Schallschutz steht nicht zur Disposition. Dies gilt selbstverständlich auf der Basis der Festlegungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts. Es handelt sich um eindeutige rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern.“


Ministerium für Infrastruktur
und Landwirtschaft Brandenburg

13.12.2012