13.12.2012: Pressemitteilung
Presseinformation
Bretschneider: „Der im Planfeststellungsbeschluss
festgelegte Schallschutz steht nicht zur Disposition“
Zu heutigen Presseveröffentlichungen über den Schallschutz am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg stellt Staatssekretär Rainer Bretschneider klar:
„Der im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Schallschutz steht nicht zur Disposition. Dies gilt selbstverständlich auf der Basis der Festlegungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts. Es handelt sich um eindeutige rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern.“
Ministerium für Infrastruktur
und Landwirtschaft Brandenburg
13.12.2012