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01.08.2012: Stellungnahme

kfberlin aktuell vom 01.08.2012
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.07.2012 zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2004 BER betreffend erklärt kfberlin:

"Egal wie dreist gelogen wird, die Kraft des Faktischen rechtfertigt jeden Betrug."

Nur so kann aus der Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Berlin und Brandenburg das Fazit zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.07.2012 lauten.

Nachdem schon im Vorfeld der Entscheidung der Vorsitzende Richter das Urteil quasi vorwegnahm, folgte nun das offizielle Urteil mit einer außergewöhnlichen Begründung.

In der Begründung weist das Gericht darauf hin, dass seinerzeit jeder die Möglichkeit gehabt habe, unabhängig von der für das Planfeststellungsverfahren erstellten Flugroutenprognose Klage gegen die Anlegung oder den Ausbau des Flughafens zu erheben.

Wer, wie das Gericht begründet "abwägungserheblich" durch Fluglärm betroffen werden kann, sollte dann sozusagen vorsorglich schon einmal Klage einreichen.

Wie absurd und lebensfremd eine solche Begründung ist, wird sich noch zeigen, denn mit einer solchen abenteuerlichen Begründung werden in Zukunft noch einige Klagen auf den Weg gebracht werden können, die im Gegensatz zu den mit dem Urteil vom 31.07.2012 abgewehrten Klagen nicht substantiiert sind.

Die Richter haben hier ganz offensichtlich vor dem Hintergrund einer möglicherweise existentiellen Bedrohung des BER ein fragwürdiges Urteil gefällt - frei nach dem Motto: "Der Zweck heiligt die Mittel".

Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob nicht zumindest im politischen Bereich ein Preis für den erheblichen Vertrauensverlust gezahlt werden muss, den die Politik heute erlitten hat.

kfBerlin.de
1.8.2012