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19.04.2012: Pressemitteilung

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Schallschutzprogramm BER: Klarstellungsantrag gestellt
19.04.2012


Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss /
Schallschutzprogramm für den Flughafen Berlin Brandenburg bietet sehr gutes Schutzniveau

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat heute einen Klarstellungsantrag beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf. Wie in den zurückliegenden Monaten bereits mehrfach berichtet, hat die Flughafengesellschaft zu diesem Punkt eine klare Position:

Maßgebliches Ziel des Planfeststellungsbeschlusses ist der Schutz vor Kommunikationsstörungen zur Tagzeit durch die Einhaltung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A) im Rauminneren. Diese, so der Planfeststellungsbeschluss weiter, ist bei einer Sprachverständlichkeit von 99 Prozent gegeben. Die Dimensionierung des Schallschutzes durch die Flughafengesellschaft erfüllt diese Vorgaben und gewährleistet einen Dauerschallpegel von 45 dB(A). Zugleich wird der Zusatz „regelmäßig“ im Zusammenhang mit der Überschreitung eines Maximalpegelkriteriums von 55 dB(A) durch die Einführung des NAT-Kriteriums 6 x 55 dB(A) präzisiert. Dies entspricht der Präzisierung im Rahmen des Nachtlärmschutzes und stellt den Taglärmschutz in Bezug auf das einzuhaltende NAT-Kriterium dem Nachtlärmschutz gleich.

Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz: „Unser Schallschutzprogramm bietet den BER-Anwohnern ein sehr gutes Schutzniveau, das zum Teil deutlich über dem Schutzniveau an anderen Flughäfen liegt. Es geht bei unserem Klarstellungsantrag nicht etwa um die Frage ‚Guter Schallschutz oder schlechter Schallschutz‘, sondern darum, eine offensichtliche Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss zu klären.“ Die Eröffnung des Flughafens am 3. Juni 2012 ist von dieser Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss unberührt, da erst im Jahr 2015 mit einem Flugaufkommen zu rechnen ist, bei dem der Maximalpegel von 55 dB(A) mehr als einmal pro Tag überschritten werden würde. Es obliegt nun dem Infrastrukturministerium, den Antrag zu prüfen und über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

- Hintergrund
Im Planfeststellungsbeschluss finden sich zum ergänzenden Kriterium Maximalpegel unterschiedliche Ausführungen: Zwar steht im Kapitel „Allgemeiner Lärmschutz“, es sollen „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.“ Dies ist jedoch nicht so eindeutig, wie es zunächst klingt. Für die besonders schutzwürdige Nacht sind sechs Überschreitungen erlaubt, bei den Besonderen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern und Kirchen 16. In den Entscheidungsgründen zum Planfeststellungsbeschluss hat die Behörde für das Tagschutzgebiet ausgeführt, der Maximalpegel von 55 dB(A) dürfe nicht „regelmäßig“ überschritten werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in seinem Urteil in einem Verfahren zum Flughafen Düsseldorf, dass die im Innern gewollte regelmäßige Einhaltung von Maximalpegeln von 55 dB(A) in der Rechtsprechung als Schutzniveau anerkannt ist und eine Überschreitenshäufigkeit von 16 Ereignissen/Tag zulässig sei.

Flughafen Berlin Brandenburg
Pressestelle
Ralf Kunkel
www.berlin-airport.de