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15.09.2011: Pressemitteilung

Pressemitteilung 2011/ 17

Pressemitteilung 2011/ 17

EU-Beschwerde zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Rangsdorfer See“ eingereicht
Verträglichkeitsstudie nach EU-Recht gefordert
Wie bereits kürzlich angekündigt, hat die Bürgerinitiative Schallschutz Rangsdorf e.V. in enger
Zusammenarbeit mit den beiden größten anerkannten Brandenburger Naturschutzverbänden,
dem NABU und dem Landesjagdverband, eine umfangreiche Problemstudie erstellt.
Die Studie behandelt die grobe Mißachtung der Artenschutzzwecke des Europäischen
Vogelschutzgebietes „Rangsdorfer See“ durch die geplanten Flugrouten des BBI/ BER, erklärt
Robert Nicolai, Vorsitzender der Rangsdorfer Bürgerinitiative. Diese Studie wurde nun als
Beschwerde bei der Europäischen Union eingereicht.
Anders als bei den in der Umweltprüfung der Planfeststellung von 2004 angenommen Geradeausflugrouten,
die damals als verträglich bewertet wurden, verlaufen die neuen Flugrouten nun
abgeknickt und wurden bis auf 300 m (!) an das Vogelschutzgebiet heran gelegt.
Bei Korridorbreiten von 2–3 km und Flughöhen ab 500 m wird der Flugbetrieb im Minutentakt
verheerenden Folgen für die im Seeumfeld lebende Vogelwelt haben. Bedroht sind neben
besonders störempfindlichen Großvogelarten wie Kranichen und Wildgänsen auch viele
andere vom Aussterben bedrohte Arten.
Die sogenannten „ökologischen Ausgleichsflächen“ der Zülow-Niederung, eine umfangreiche
Ausgleichsmaßnahme des Flughafenbaus, wird ebenfalls massiv überflogen, die Lebensbedingungen
vor allem der Vogelfauna verschlechtert sich noch weiter. Verschlechterungen
sind jedoch nach dem EU-Recht nicht zulässig.
Versuche der Bürgerinitiative, über Anträge in der Fluglärmkommission und Anfragen im
Bundestag und im Brandenburger Landtag eine durch das EU-Recht zwingend vorgeschriebene
Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine erneute Risiko-Analyse zum Vogelschlag
anzustoßen, waren gescheitert. Denn die DFS und die Brandenburger
Planfeststellungsbehörde schoben sich zwar gegenseitig die Zuständigkeit zu, blieben jedoch
untätig. Auch die Brandenburger Landesumweltbehörde war auf Anfrage bisher nicht bereit,
sich aktiv in das Verfahren einzubringen, sondern wollte die Feststellung der Flugrouten durch
das BAF im Januar 2012 erst abwarten.
Somit blieb nur der Weg, die EU einzuschalten und zeitnah auf den drohenden, offensichtlichen
Verstoß gegen das EU-Gemeinschaftsrecht hinzuweisen.
Gemeinsam mit dem Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinz, einem ausgewiesenen Fachmann
für Umweltrecht, wurde bereits die Möglichkeit einer Verbandsklage der Brandenburger
Naturschutzverbände vor der EU geprüft. Erst im Mai 2011 wurden durch den EuGH die
Klagerechte von Umweltverbänden weiter gestärkt.

Robert Nicolai
Vorsitzender der Bürgerinitiative Schallschutz (BISS) Rangsdorf e.V.
Fontaneplatz 5
15834 Rangsdorf
Tel: 01578-2213072

15.9.2011