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14.10.2011: Pressemitteilung

Pressemeldung des VUV zum Urteil BVerwG am 13.10. zu Flügen in den den Nachtrandzeiten

Der Rechtsstaat lebt von der Akzeptanz seiner Entscheidungen durch seine Bürger - und das gilt
insbesondere für Planfeststellungsbeschlüsse und Gerichtsurteile.

Das heutige Urteil setzt keine neuen Maßtäbe, da es der Planfeststellungsbehörde sehr weiten
Ermessensspielraum zubilligt. Besonders kritisch ist dabei das Durchwinken einer bereits im
Ansatz fehlerhaften Belastungsprognose und die Beeinträchtigung der Grundrechte der
Fluglärmbetroffenen durch bis zu 103 Flügen in einer Nacht.

Dass das BVerwG keine Maßstäbe entwickelt hat, wie mit der Verlagerbarkeit von Nachtflügen in
den Tag umzugehen ist, deutet daraufhin, dass eine Kontrolle der Abwägung - bei der
Grundrechte zu berücksichtigen waren! - nicht oder nur sehr eingeschränkt vorgenommen wurde.

Ferner wird man Aussagen zu Wertverlusten durch nächtlichen Fluglärm und zum
Wertermittlungsstichtag vergeblich suchen. Das Urteil stellt somit keine Sternstunde für die
Verwaltungsgerichtsbarkeit dar und wird wohl kaum auf Akzeptanz bei lärmbetroffenen Bürgern
und Gemeinden stoßen.

Allerdings hat das Gericht das Primat der Politik aufgezeigt. Damit trägt die Landesregierung die
tatsächliche Verantwortung für die ernsten Grundrechtsbeeinträchtigungen ihrer Bürger.

Es ist eine verkehrte Welt:
Eltern sollen ihre Kinder gesund ernähren, auf altersgerecht ausreichenden Schlaf achten und für
viel Bewegung an der frischen Luft für ihre Kinder sorgen - und die Landesregierungen treten den
Bürgern bisher nur als Anteilseigner gegenüber, die sich ausschließlich für den wirtschaftlichen
Erfolg des Flughafens interessieren und nicht als Gesundheits- und Umweltministerien, die dem
Wohl aller Bürger und zur Vorsorge verpflichtet sind.

Weder ein gewünschtes Planungsziel noch Verkehrs- oder Wirtschaftsinteressen dürfen zu
Verletzungen von Grundrechten der Betroffenen führen. Umläufe von Billigfliegern rechtfertigen
keinerlei Abstriche an der Gesundheit der Flughafenanwohner!
Festlegungen, nach denen zahlreiche Anwohner, die schon tags über das Zumutbare hinaus
belastet werden, auch nachts Belastungen tragen sollen, denen sich die
Regierungsabgeordneten der Anteilseigner selbst niemals würden aussetzen wollen, sind
unakzeptabel. Da muss nachgebessert werden, denn ohne Akzeptanz geht es nicht.

Christine Dorn
Vorsitzende des VUV
Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV)
www.vuv-verein.de