Startseite | Impressum | Kontakt | Links | Sitemap
Sie sind hier: Startseite » Newsarchiv » 2011 » November 2011

16.11.2011: Pressemitteilung

Pressemitteilung 2011/ 18

Rangsdorf, 16.11.2011


Brandenburger Umweltministerium will eigenmächtig Schutz von EU-Vogelschutzgebieten lockern
EU-Vogelschutzgebiet „Rangsdorfer See“ wird dem BBI geopfert

Die gestrige Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) ließ den Mitgliedern der Rangsdorfer Bürgerinitiative Schall­schutz (BISS) e.V. das Blut in den Adern gefrieren und löste einen Großalarm aus.

Entsprechend der Mitteilung des MUGV sollen EU-Vogelschutzgebiete, in denen alle Vor­haben und Maßnahmen verboten sind, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten und für die eine Ausnahmeregelung faktisch nicht möglich ist, unter die gesetzliche Kontrolle der Brandenburger Landesregierung gebracht werden und dieses bereits im kommenden Jahr !

Im Text heißt es doch tatsächlich: „Für große Infrastrukturprojekte wie Straßenbau und Energie­­leitungs­ausbau wird manchmal eine Ausnahmeklausel benötigt, deshalb die nationale Unter­­schutzstellung.“

Diese Äußerungen wertet ROBERT NICOLAI, Sprecher der Rangsdorfer Bürgerinitiative, als Kampfansage der Landesregierung gegen das Europäische Vogelschutzgebiet „Rangsdorfer See“. „Es ist skandalös, in welcher Art und Weise Europäisches Naturschutzrecht von einer deutschen Landesregierung quasi im Eilverfahren gebrochen werden soll“, so NICOLAI.

Das EU-Vogelschutzgebiet in Rangsdorf soll demnach dem Infrastrukturprojekt „Großflughafen Berlin-Brandenburg“ in Schönefeld geopfert werden. Die Abflugkorridore verlaufen nun völlig anders als im Planfeststellungs­beschluß von 2004 ausgewiesen, nicht mehr mehrere Kilometer entfernt und in mehreren tausend Metern Höhe über dem Schutzgebiet, sondern ohne seitlichen Abstand und in nur wenigen hundert Metern darüber. Dieses wird für die zu schützende Vogelfauna verheerende Auswirkungen haben, befürchtet NICOLAI.

Weil sämtliche Anträge auf erneute Umweltverträglichkeitsprüfungen von den zuständigen Landes- und Bundes­behörden abgelehnt wurden, hatte die Rangsdorfer Bürgerinitiative im September 2011 eine Beschwerde bei der Europäischen Union eingelegt. Die dazugehörige Problemstudie wurde vom NABU Brandenburg und dem Landesjagdverband Brandenburg erarbeitet und rechtlich vom Berliner Rechtsanwalt Philip Heinz betreut.

Auch die Forderung nach einer erneuten Risikoanalyse zum Vogelschlagrisiko durch die viel dichteren Flugrouten bekommt spätestens nach der Sicherheitslandung eines Condor-Ferienfliegers am 31.10. in Hamburg wieder ein höheres Gewicht. Dort wurde kurz nach dem Start ein Habicht in das linke Triebwerk eingesaugt, welches dann sofort ausfiel aus, einige Passagiere verfielen in Panik.

Der Deutschen Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen (DAVVL) ließ dazu verlauten: "Flug­sicherheitsrelevant sind sowohl schwere Vogelarten wie Enten, Gänse oder Greifvögel als auch Schwarm bildende Arten wie Star oder Kiebitz"

Das sind genau die Vogelarten, die man in großer Anzahl am Rangsdorfer See antrifft.

Erst vor wenigen Tagen, am 12.11., dem Internationalen Termin für die Wasservogelzählung, wurden am Rangsdorfer See wieder 25.000 Wildgänse und 1.000 Kraniche gezählt, die sich dort derzeit zur Rast aufhalten.

Einen Eindruck über die einzigartigen Naturschauspiele, welche sich seit Wochen am See mehrmals täglich am See abspielen, bekommen Sie in diesem Youtube-Video:
http://www.youtube.com/watch?v=Aqhabq8E8BY .

Die Bürgerinitiative hatte bereits im Dezember 2010 gemeinsam mit Kleinmachnower Bürgern wegen des Verdachts der Täuschung beim Bundes­­­verwaltungsgericht Klage gegen die Plan­fest­stellung des Flughafens eingereicht.

Weitere rechtliche Schritte könnten der EU-Beschwerde folgen, zum Beispiel eine Verbandsklage der beiden Natur­schutzverbände vor dem Euro­päischen Gerichtshof.

An die Potsdamer Landesregierung geht der klare Forderung der Rangsdorfer Bürger:
„Frau Tack – Hände weg vom EU-Vogelschutzgebiet Rangsdorfer See“. Noch einmal täuscht Ihre Regierung die Bürger nicht!


Robert Nicolai
Vorsitzender der Bürgerinitiative Schallschutz (BISS) Rangsdorf e.V.
15834 Rangsdorf


Quellen:
RBB: http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_11/vogelschutz_soll_gelockert.html
MUGV: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98722.de
Süddeutsche: http://www.sueddeutsche.de/auto/vogelschlag-gefahr-wo-zwei-fliegen-ist-einer-zu-viel-1.1181349

--------------------------------------------------------------
Gesetzesänderung Vogelschutz soll gelockert werden
In Brandenburgs Vogelschutzgebieten sollen die Vorschriften gelockert werden.

Ziel ist nach Angaben von Umweltministerin Tack (Linke), dass die Gebiete besser für Energie- und Infrastrukturvorhaben genutzt werden können.

Dafür sollten 20 bislang nach der strengen EU-Vogelschutzrichtlinie gesicherte Gebiete in Landesnaturschutzrecht überführt werden, sagte Tack am Dienstag in Potsdam. Künftig soll in den Gebieten die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtline der EU gelten. Damit sind dann Ausnahmen zur wirtschaftlichen Nutzung möglich.

Das entsprechende Gesetz soll im Dezember in erster Lesung im Landtag behandelt werden und voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten.
Stand vom 15.11.2011

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 15.11.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_11/vogelschutz_soll_gelockert.html

--------------------------------------------------------------
Kabinett fasst Naturschutzgesetz neu – Tack: Hohes Niveau bleibt bestehen ( 15.11.2011 )

Brandenburgs Landesregierung will den Naturschutz auf hohem Level festschreiben. Das Kabinett beschloss daher heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts, mit dem das bisherige Naturschutzgesetz abgelöst werden soll. Umweltministerin Anita Tack sagte in Potsdam: "Ziel ist es, den Naturschutz auch weiterhin auf einem hohen Niveau fortzuführen. Kiefern- und Buchenwälder, Seen und Moore, ausgedehnte Flusstäler mit weiten Wiesen und Auenlandschaften sind Brandenburgs Markenzeichen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Naturschutz und eine naturverträgliche Nutzung". Der Gesetzentwurf regelt laut Tack die Ausführung des Bundesgesetzes. Darüber hinaus würden politische Vorhaben der Landesregierung umgesetzt, wie der freie Zugang zu Natur- und Erholungsflächen, die förmliche Unterschutzstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete und die Fortschreibung der bisherigen Bestimmungen zum ehrenamtlichen Naturschutz in Brandenburg.

"Wir wollen, dass der Zugang zu Natur- und Erholungsflächen für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewährleistet wird. Auf der Grundlage des Gesetzes können Gemeinden dies künftig in eigener Verantwortung im Einvernehmen mit Betroffenen regeln", sagte Tack. Bei unlösbaren Konflikten solle es darüber hinaus möglich sein, den Zugang im Einzelfall anzuordnen und durchzusetzen. Damit wird ein Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.

Ein weiteres Vorhaben ist die förmliche Unterschutzstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete. Brandenburg hat insgesamt 27 Gebiete an die EU-Kommission gemeldet, die 22 Prozent der Landesfläche ausmachen. Aufgrund der Vogelschutzrichtlinie sind Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Areale mit einem förmlichen Schutzstatus zu versehen. In Deutschland fällt diese Aufgabe den Bundesländern zu.

In Brandenburg sind derzeit 7 der 27 Vogelschutzgebiete mit einem förmlichen Schutzstatus versehen. Für die übrigen 20 gilt das europäische Recht unmittelbar und mit der Konsequenz, dass in diesen Gebieten alle Vorhaben und Maßnahmen verboten sind, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten. Eine Ausnahmeregelung ist faktisch nicht möglich. Für große Infrastrukturprojekte wie Straßenbau und Energieleitungsausbau wird manchmal eine Ausnahmeklausel benötigt, deshalb die nationale Unterschutzstellung. "Wir wollen die Infrastrukturprojekte und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie ermöglichen", betonte Tack.

Sie wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf keine Verschärfungen gegenüber dem Bundesnaturschutzgesetz oder europarechtlichen Vorschriften beinhaltet. "Der Gesetzentwurf hat auch keinerlei Einfluss auf den Erlass zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und die Genehmigung von Windenergieanlagen oder die Energiestrategie des Landes Brandenburg", so die Ministerin. Sowohl der Erlass als auch die Strategie sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes unverändert weiter gelten und umgesetzt werden.

Gleichzeitig weist die Ministerin auf den Bedarf an Regelungen zum ehrenamtlichen Naturschutz hin, da hier der Bundesgesetzgeber nur eine eingeschränkte Regelungskompetenz hat. "Wir haben uns deshalb entschieden, alle bisherigen Bestimmungen zum ehrenamtlichen Naturschutz in Brandenburg mit unserem Gesetzentwurf fortzuschreiben", erläuterte Tack. "Damit würdigen wir das große ehrenamtliche Engagement im Naturschutzbereich." Den anerkannten Naturschutzverbänden blieben ihre seit jeher umfangreichen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten.

Der Bundesgesetzgeber hat im Juli 2009 ein neues Bundesnaturschutzgesetz erlassen, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Erstmals gelten seitdem die bundesweit einheitlichen Bestimmungen im Naturschutzrecht unmittelbar in den Ländern. Dies ist eine Folge der durch die Föderalismusreform neu verteilten Zuständigkeiten bei der Gesetzgebung. Konnte der Bundesgesetzgeber bisher lediglich einen Rahmen vorgeben, ist er nun befugt, für Naturschutz und Landschaftspflege unmittelbar verbindliche Regelungen zu treffen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit für Brandenburg, das Naturschutzgesetz neu zu fassen.
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98722.de
--------------------------------------------------------------
Kabinett fasst Naturschutzgesetz neu
Tack: Hohes Niveau bleibt bestehen

15.11.2011 - Brandenburgs Landesregierung will den Naturschutz auf hohem Niveau festschreiben. Das Kabinett beschloss daher heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts, mit dem das bisherige Naturschutzgesetz abgelöst werden soll. Umweltministerin Anita Tack sagte in Potsdam: „Ziel ist es, den Naturschutz auch weiterhin auf einem hohen Niveau fortzuführen. Kiefern- und Buchenwälder, Seen und Moore, ausgedehnte Flusstäler mit weiten Wiesen und Auenlandschaften sind Brandenburgs Markenzeichen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Naturschutz und eine naturverträgliche Nutzung.“ Der Gesetzentwurf regelt laut Tack die Ausführung des Bundesgesetzes. Darüber hinaus würden politische Vorhaben der Landesregierung umgesetzt, wie der freie Zugang zu Natur- und Erholungsflächen, die förmliche Unterschutzstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete und die Fortschreibung der bisherigen Bestimmungen zum ehrenamtlichen Naturschutz in Brandenburg.

„Wir wollen, dass der Zugang zu Natur- und Erholungsflächen für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewährleistet wird. Auf der Grundlage des Gesetzes können Gemeinden dies künftig in eigener Verantwortung im Einvernehmen mit Betroffenen regeln“, sagte Tack. Bei unlösbaren Konflikten solle es darüber hinaus möglich sein, den Zugang im Einzelfall anzuordnen und durchzusetzen. Damit wird ein Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.

Ein weiteres Vorhaben ist die förmliche Unterschutzstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete. Brandenburg hat insgesamt 27 Gebiete an die EU-Kommission gemeldet, die 22 Prozent der Landesfläche ausmachen. Aufgrund der Vogelschutzrichtlinie sind Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Areale mit einem förmlichen Schutzstatus zu versehen. In Deutschland fällt diese Aufgabe den Bundesländern zu.

In Brandenburg sind derzeit 7 der 27 Vogelschutzgebiete mit einem förmlichen Schutzstatus versehen. Für die übrigen 20 gilt das europäische Recht unmittelbar und mit der Konsequenz, dass in diesen Gebieten alle Vorhaben und Maßnahmen verboten sind, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten. Eine Ausnahmeregelung ist faktisch nicht möglich. Für große Infrastrukturprojekte wie Straßenbau und Energieleitungsausbau wird manchmal eine Ausnahmeklausel benötigt, deshalb die nationale Unterschutzstellung. „Wir wollen die Infrastrukturprojekte und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie ermöglichen“, betonte Tack.

Sie wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf keine Verschärfungen gegenüber dem Bundesnaturschutzgesetz oder europarechtlichen Vorschriften beinhaltet. „Der Gesetzentwurf hat auch keinerlei Einfluss auf den Erlass zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und die Genehmigung von Windenergieanlagen oder die Energiestrategie des Landes Brandenburg“, so die Ministerin. Sowohl der Erlass als auch die Strategie sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes unverändert weiter gelten und umgesetzt werden.

Gleichzeitig weist die Ministerin auf den Bedarf an Regelungen zum ehrenamtlichen Naturschutz hin, da hier der Bundesgesetzgeber nur eine eingeschränkte Regelungskompetenz hat. „Wir haben uns deshalb entschieden, alle bisherigen Bestimmungen zum ehrenamtlichen Naturschutz in Brandenburg mit unserem Gesetzentwurf fortzuschreiben“, erläuterte Tack. „Damit würdigen wir das große ehrenamtliche Engagement im Naturschutzbereich.“ Den anerkannten Naturschutzverbänden blieben ihre seit jeher umfangreichen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten.

Der Bundesgesetzgeber hat im Juli 2009 ein neues Bundesnaturschutzgesetz erlassen, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Erstmals gelten seitdem die bundesweit einheitlichen Bestimmungen im Naturschutzrecht unmittelbar in den Ländern. Dies ist eine Folge der durch die Föderalismusreform neu verteilten Zuständigkeiten bei der Gesetzgebung. Konnte der Bundesgesetzgeber bisher lediglich einen Rahmen vorgeben, ist er nun befugt, für Naturschutz und Landschaftspflege unmittelbar verbindliche Regelungen zu treffen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit für Brandenburg, das Naturschutzgesetz neu zu fassen.
http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.270309.de