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22.02.2011: Pressemitteilung 44/11

Pressemitteilung 44/11

Demos auf Flughäfen erlaubt
Höchstes Gericht ist nah bei den Menschen

Nicht nur der Staat ist an die Grundrechte und ihre Umsetzung gebunden, sondern auch alle
Unternehmen, die von der öffentlichen Hand mehrheitlich beherrscht werden, heißt es in
dem soeben veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2011
(AZ: 1 BvR 699/06). Auch für die Berliner Flughafengesellschaft als Betreiberin des künftigen
Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International haben danach neue Prioritäten zu
gelten: Die Versammlungsfreiheit der Flughafenanrainer steht ganz vorn auf der
Prioritätenliste. Für die Auseinandersetzung gegen den „unmenschlichen Standort“
(Ministerpräsident Manfred Stolpe) und gegen die „unmenschlichen neuen Flugrouten“
(Matthias Schubert, Michael Lippoldt) bricht eine neue Zeit an, ist man sich im Kreis der
Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen die BBI-Flugrouten gewiss. „Auch unsere
Demonstrationen können nun eine andere Qualität erhalten, wenn die Bürger unter dem
Schutz der Verfassung ihren Protest mit Flugblättern und Transparenten in kleinen Gruppen
in den Flughafen hineintragen dürfen“. Bislang scheiterten solche Ansätze am Hausrecht der
Flughafenfirma. „Das zieht nicht mehr“, erklärt Initiativensprecher MATTHIAS SCHUBERT.
Der Spruch der Verfassungsrichter zeigt einmal mehr, warum das höchste deutsche Gericht
zu der Institution in unserem Land zählt, der die Bürgerinnen und Bürger die höchste
Wertschätzung entgegenbringen. Dieses Gericht ist „nah bei den Menschen“, weil es ihre
Anliegen ernst nimmt und ihre Rechte sichert. Die Regierungskoalitionen in Berlin und
Brandenburg sollten sich daran ein Beispiel nehmen. In Hamburg konnte zuletzt erlebt
werden, welche Konsequenzen sonst drohen, fügt MATTHIAS SCHUBERT hinzu.

Kleinmachnow, den 22.2.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Unterberg 31
14532 Kleinmachnow
Tel.: 015140133961

Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de