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13.02.2011: Presseerklärung

13.2.2011: Presseerklärung

13.02.2011

Presseinformation der BI Fluglärmfreie Havelseen –
MIL und Bretschneider setzen Unwahrheiten fort –
Falschangabe des Staatssekretärs auf Veranstaltung vom 10.02.2011 in Michendorf
Die BI Fluglärmfreie Havelseen nimmt Bezug auf die Presseerklärung des MIL vom 23.12.2010 und die diesseitige Antwort hierzu sowie auf die Veranstaltung vom 10.02.2011 in Michendorf unter Beteiligung des Staatssekretärs im MIL, Rainer Bretschneider.

Gegenstand der vorgenannten widerstreitenden Presseerklärungen war die Forderung der BI und Dritter, z.B. der Grünen-Fraktion im brandenburgischen Landtag, nach einer lenkungswirksamen Gebührendifferenzierung zum Fernhalten besonders lauten, belastenden Fluggerätes von BBI.

Konkret wurde in der Erklärung der BI (liegt hier nochmals bei) aufgezeigt, dass die bestehende Regelung für besonders laute Maschinen z.B. im Vergleich mit dem Flughafen FFM nur einen kleinen Bruchteil der dortigen Lärmgebühren vorsieht. Für Fluglinien ist es also besonders attraktiv, mit ihrem besonders lauten Gerät in Schönefeld zu landen. Das MIL hatte dagegen behauptet, eine Gebührendifferenzierung sei bereits perfekt geregelt, die Forderungen seien Neuerfindungen des Rades durch Unkundige.

Auf der Veranstaltung mit Staatssekretär Bretschneider am 10.02.2011 in Michendorf wurde die Forderung nach einer Gebührenordnung, die laute Flieger insbesondere nachts von BBI fernhält, vom Sprecher der BI Fluglärmfreie Havelseen, Peter Kreilinger, erneut vorgebracht. Auch die Bürgermeisterinnen von Nuthetal, Michendorf und Schwielowsee hatten diese Forderung in ihr Positionspapier aufgenommen, das Sie am Rande der Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt hatten.

Konkret hatte BI-Sprecher Peter Kreilinger den Staatssekretär damit konfrontiert, dass er wenige Tage zuvor gegen Mitternacht in Werder/Havel von einer startenden AN112 geweckt wurde. Messungen und Dokumentationen der Arbeitsgruppe der BI hätten ergeben, dass es besonders solche Maschinentypen sind, von denen auch weit vom Flughafen entfernt erhebliche Belästigungen ausgehen. Solche Maschinen müssten unbedingt ferngehalten werden. Es sei unverständlich, dass den berechtigten Bürgerinteressen nicht einmal in solchen Detailfragen entgegengekommen wird, deren Lösung für den Flughafen und das MIL ein Leichtes wäre. Bretschneider behauptete daraufhin, man habe längst vorgesorgt. Mit Inbetriebnahme von BBI dürften Maschinen dieses Typs zwischen 22.00 und 06.00 Uhr gar nicht mehr fliegen, so dass sich die Frage nach der Gebührenhöhe erübrige.

Damit tötete er die Forderung nach nächtlichen Lärmgebühren auf der Veranstaltung gewissermaßen ab und behauptete letztlich erneut, die Forderungen der BI seien unsinnig und unkundig. Es würden Dinge gefordert, die längst bestens gesichert sind.

Auf die Forderung der Anwesenden, besonders laute Maschinen genau wie in Frankfurt auch tagsüber durch prohibitiv hohe Gebühren fernzuhalten, ging er auch auf Nachfrage nicht ein.

Hierzu ist festzustellen:
Die Behauptung, die AN112 und vergleichbare Maschinen dürften künftig nicht mehr nach 22.00 Uhr fliegen, ist unwahr.

Die AN112 ist eine Torboprop-Maschine. Wegen der (auch) niederfrequenten Emissionen hört man sie nicht nur, man „spürt“ sie auch, weil ihre Frequenzen Bauteile und auch den menschlichen Körper in Schwingung versetzen. Nach den Messungen und Beobachtungen der entsprechenden Arbeitsgruppe unserer BI sind es gerade diese Turboprop-Maschinen, die auch in sehr weiter Entfernung vom Flughafen noch deutliche Lärmbelästigungen erzeugen und sehr breite Lärmkorridore haben. Das Flugzeug, das mich aufweckte, war immerhin etwa 3.000 Meter hoch und ca. 8 km seitlich entfernt. An der Messstation Schwielowsee des DFLD (Deutscher Fluglärmdienst) wurden bei ca. 12 km seitlichem Abstand für genau diese Maschine 61 dB (A) gemessen. Jedermann kann sich ausrechnen, welche Lärmlast dies für direkt überflogene Menschen bedeutet.
 
Tatsächlich werden diese Maschinen auch künftig unbehelligt fliegen können. Laut S. 16 des Planergänzungsbeschlusses gelten von 22.00-06.00 Uhr lediglich Beschränkungen für „strahlgetriebene Luftfahrzeuge“, also Jets. Hier muss ein bestimmter Wert im Vergleich zu Chapter 3-Werten eingehalten werden. Auch insoweit gilt die Beschränkung allerdings zwischen 22.00 und 23.00 Uhr nur bedingt: Verspätete Jets (ca. 25% des Flugverkehrs um diese Uhrzeit!) dürfen auch dann landen, wenn sie lauter sind.

Nachzulesen unter:
http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/PEB%20Laermschutzkonzept%20BBI.pdf

Für Turboprob-Maschinen ist im Planergänzungsbeschluss soweit ersichtlich KEINE BESCHRÄNKUNG zu finden! Die AN112 wird weiter fliegen, wenn Bürgerdruck nicht Nachbesserungen erzwingt.

Die Lärmgebühr in prohibitiver Höhe ist weiter unbedingt erforderlich – auch und gerade nachts!

Die gegenteilige Beteuerung des Herrn Staatssekretärs war mithin eine Lüge. Es ist bedauerlich, wie hier immer fort Nebelkerzen geworfen und die Menschen für dumm verkauft werden. Es ist beschämend, dass die brandenburgische Landesregierung nicht nur keinerlei Schritte zum Lärmschutz der Bürger unternimmt. Nicht nur wird das Versprechen „Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit“ an keiner Stelle erfüllt. Nicht nur verweigert man selbst Detailverbesserungen zur Entlastung der Betroffenen, die für den Flughafen eine Leichtigkeit wären. Nein: Es wird zusätzlich immer noch die Unwahrheit verbreitet. Die eigenen Versäumnisse und die eigene Untätigkeit in konkreten Sachfragen, die die Planfeststellungsbehörde = das MIL zu regeln hätte, werden mit Lügen verdeckt.

Sollte der zuständige Staatssekretär der Planfeststellungsbehörde nicht bewusst gelogen haben, sondern nur einfach keine Ahnung haben, welche Regelungen im Planergänzungsbeschluss zum Nachtruheschutz tatsächlich getroffen sind, würde dies freilich plausibel erklären, warum dort statt wirksamen Schutzes für die Bürger ein „Wunschkonzert“ für Airlines und den Flughafen enthalten ist, so Kreilinger.



Peter Kreilinger, für die BI Fluglärmfreie Havelseen

P.S.: Tonprotokoll der Veranstaltung = der o.g. unwahren Aussage liegt vor.