Startseite | Impressum | Kontakt | Links | Sitemap
Sie sind hier: Startseite » Newsarchiv » 2011 » April 2011

06.04.2011: Presseinformation

Presseinformation

zur morgen stattfindenden, öffentlichen Anhörung „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 bis 06.00 Uhr sichern“ erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der LINKEN, Kornelia Wehlan:

Fakten gehören auf den Tisch

Der Antrag zum „Umfassenden Nachtflugverbot am BBI“ wurde einstimmig durch den Landtag in die Ausschüsse überwiesen. Damit befassen sich erstmalig seit der politischen Entscheidung von Matthias Wissmann (CDU), Eberhard Diepgen (CDU) und Dr. Manfred Stolpe (SPD) im Jahr 1996, den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) am Standort in Schönefeld zu bauen, die Fachausschüsse des Landtages über eine Expertenanhörung mit diesem Thema. Das ist längst überfällig! Zum einen, weil mit der damaligen Entscheidung gesundheitliche Auswirkungen durch Lärm schon vorprogrammiert und damit billigend für die betroffenen Menschen und Kommunen in Kauf genommen wurden. Zum anderen hat aber die aktuelle Diskussion um die Flugrouten auch deutlich gemacht, dass heute weit mehr Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, als im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bisher angenommen. Das hat zur Folge, dass Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit als sicher geglaubte rechtsstaatliche Güter in Frage gestellt werden, wie die anhaltenden Proteste der Betroffenen zeigen.

Trotz unserer Standortablehnung zu Schönefeld steht DIE LINKE in Brandenburg seit November 2009 mit Rot-Rot auf Landesebene in politischer Verantwortung zum BBI. Was vor unserer Regierungsbeteiligung entschieden und verhandelt worden ist, können wir nicht „wegbeschließen“. Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen zum BBI sind in Kraft. Insoweit stand und steht für uns die Aufgabe, die Folgen dieser Standortentscheidung für die vom BBI betroffenen Menschen so gering wie möglich zu halten. Die Diskussion um ein konsequentes Nachtflugverbot gehört für uns dazu. Grundsätzlich könnte man das Nachtflugverbot im Luftverkehrsgesetz auf Bundesebene regeln. Das aber ist auch unter bündnisgrüner Regierungsbeteiligung mit Frau Künast von 1998 bis 2004 nicht geschehen.

Für DIE LINKE haben bei der Abwägung die Kriterien Sicherheit und Lärmschutz Priorität. Das kann aber nicht bedeuten, die wirtschaftlichen Belange gar nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen. Welche finanzielle Belastung sich für den Landeshaushalt ergibt, wenn man das Nachtflugverbot weiter ausdehnt, ist gegenwärtig unbeantwortet.

Die Wirtschaftsprotagonisten sagen, dass mit dem Planfeststellungsergänzungsbeschluss zum Nachtflugverbot und den Regelungen für einen eingeschränkten Flugbetrieb von 22 bis 0 Uhr und von 5 bis 6 Uhr die Wirtschaftlichkeit bereits nachrangig gestellt worden sei. Eine weitere Einschränkung des Flugbetriebs bei den Nachtrandzeiten hätte bei einer Vergleichsbetrachtung erhebliche Arbeitsplatzverluste und finanzielle Auswirkungen von über 640 Millionen Euro zur Folge. Auf ein entsprechendes Gutachten von Prof. Baum aus Köln, im Auftrag der IHK Berlin, wird verwiesen. Auf welche nachprüfbaren Daten sich diese Aussagen stützen, wird auch die Anhörung zu klären haben. Hierbei wie insgesamt gilt: die Fakten gehören auf den Tisch.


Sven Rosig
Stellv. Pressesprecher
DIE LINKE.Fraktion im Landtag Brandenburg

Fon 0331 / 966-1544
Fax 0331 / 966-1505
Mob 0179 112 888 2

Am Havelblick 8
14473 Potsdam
6. April 2011

sven.rosig@dielinke-fraktion.brandenburg.de