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22.12.2010: Presserklärung BI Fluglärmfreie Havels

Presserklärung der BI Fluglärmfreie Havelseen – 22.12.2010

Besinnungswunsch an Abgeordnete –
Fluglärmgegner geben Brandenburgs Landtagsabgeordneten Hausaufgabe zum Thema Nachtflugverbot mit in die Weihnachtsferien

Potsdam/Werder

Verbunden mit dem Aufruf, für ein strenges Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr am künftigen BBI zu stimmen, hat die BI Fluglärmfreie Havelseen Weihnachtspost der besonderen Art an alle brandenburgischen Landtagsabgeordneten versandt. Die Abgeordneten erhielten die Studie „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm“ des Umweltbundesamtes (im Internet unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3774.pdf). Mit dieser Studie war am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn nachgewiesen worden, dass nächtlicher Fluglärm erhebliche Gesundheitsschäden bei den betroffenen Anwohnern verursacht. Die Studie war erst im März 2010 vorgestellt worden, konnte also bei den Planfeststellungs- und Planfeststellungsergänzungsbeschlüssen zu BBI noch nicht berücksichtigt werden. Der Leiter der Studie, Prof. Dr. Eberhard Greiser, hatte vor einigen Wochen im Frontal-21-Interview für den künftigen Flughafen in Schönefeld 6.000 zusätzliche Schlaganfälle und 1.000 zusätzliche Brustkrebsfälle in einem 2-Jahreszeitraum prognostiziert, wenn die Nachtflugregelungen nicht deutlich verschärft werden. Bisher ist nach dem Willen der brandenburgischen Landesregierung als Planfeststellungsbehörde nur von 0.00 bis 05.00 Uhr Nachtruhe vorsehen. Selbst in dieser Zeit ist noch eine Reihe von Sonderausnahmen geplant, insbesondere eine nach oben unkalkulierbare Zulässigkeit so genannter „Postflüge“. Nach Ansicht der Fluglärmgegner ist diese Planung ein Hohn gegenüber den Interessen der Betroffenen. „Wenn Ministerpräsident und Verkehrsminister nur 5 Stunden schlafen, wenn die „Nacht“ von Herrn Platzeck nur von 0.00 bis 05.00 Uhr geht, ist das deren Sache. Die meisten Menschen jedenfalls brauchen mehr als 5 Stunden Schlaf. Wir fordern, dass dies geachtet und beachtet wird“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten.
Die UBA-Studie sollte für die Abgeordneten ein Grund mehr sein, die im Parlament bereits eingebrachten Anträge für ein strenges Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr zu unterstützen, so BI-Sprecher Peter Kreilinger. „Wenn die Prognose von Prof. Greiser auch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% richtig ist, liegt der Erwartungswert bei 3.000 Schlaganfällen und 500 Brustkrebsfällen im 2-Jahreszeitraum – können und wollen Sie das verantworten“, so die direkte Frage an die Abgeordneten.
Es sei gut, dass die Fraktionen der Grünen und der Linken bereits ausdrücklich für ein strenges Nachtflugverbot eintreten und auch eine ganze Reihe von Abgeordneten aller anderen Fraktionen. „Dem müssen jetzt aber auch Taten folgen. Es muss ein entsprechender Beschluss her und kein Herumgeschiebe in den Ausschüssen ohne Ergebnis“, so die Forderung der BI.

Derzeit ist ein Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anhängig, ob der letzte Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung in Sachen Nachtflüge ausreichend ist. In einem früheren Verfahren mussten Kläger überhaupt erst ein Nachtflugverbot gegen die Planfeststellungsbehörde, das brandenburgische Infrastrukturministerium (MIL), erstreiten. Zuvor war ein praktisch unbeschränkter Flugbetrieb durch das MIL vorgesehen. Das BVerwG hatte dabei für die „Kernnacht“ von 0.00 bis 05.00 Uhr ein allgemeines Flugverbot vorgeben und für die „Randzeiten“ 22.00 – 24.00 und 05.00 – 06.00 Uhr eine besonders überlegte Abwägung gefordert. Nur zwingende Flüge seien in dieser Zeit zuzulassen. Das MIL sieht in seinem aktuellen Beschluss dazu vor, dass immerhin 77 Flüge in einer Durchschnittnacht bzw. 123 Flüge in einer Sommernacht durchgeführt werden sollen. Nach Ansicht der Fluglärmgegner ist das viel zu viel und alles andere als zwingend. Die bestehende Nachtflugbeschränkung in Tegel (23.00 – 06.00 Uhr) und der Umstand, dass dennoch kaum Flieger nach Schönefeld ausweichen, obwohl dort derzeit auf Basis der auslaufenden alten Genehmigung keinerlei Beschränkungen bestehen, belegen nach Auffassung der Fluglärmgegner wie unnötig die Nachtflüge tatsächlich sind.

Ob das MIL die Vorgaben des BVerwG ausreichend umgesetzt hat, um gesetzlichen Zwängen zum Bürgerschutz zu genügen, ist also aktuell die Frage vor Gericht. Für die Abgeordneten sollte dies nach Ansicht der Bürgerinitiative Fluglärmfreie Havelseen freilich keine Rolle spielen. „Das Verfahren ist weiß Gott kein Hindernis, jetzt sofort Nägel mit Köpfen zu machen. Es ist Zeit für die Abgeordneten, aus eigener Kraft zu erkennen, was notwendig ist. Denn was wäre das für eine Politik, die Bürger nur in dem Umfang schützen will, der vor Gericht erzwungen werden kann?“, so die Vertreter der Havelseenregion. BI-Sprecher Kreilinger, selbst Rechtsanwalt, weiter: „Es ist ein großer Unterschied, ob ein Gericht eine politische Entscheidung für rechtlich unvertretbar hält - dann hätte die aktuelle Klage gegen die Nachtflüge Erfolg und die Abgeordneten könnten „zuwarten“ - oder ob eine politische Entscheidung wirklich richtig ist. Die Verantwortung für letzteres tragen allein Regierung und Landtag. Sie dürfen deshalb auch nicht zuwarten. Denn die Entscheidung für Nachtflüge und gegen die Nachtruhe der Betroffenen ist politisch falsch, selbst wenn sie rechtlich möglich sein sollte. Kein Gericht würde kritisieren, wenn die Abgeordneten dies erkennen und eine andere Abwägungsentscheidung – für die Nachtruhe der betroffenen Menschen – treffen.“

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Die Bürgerinitiative plant, im Januar die Haltung jedes einzelnen Abgeordneten in der Frage des Nachtflugverbotes zu erfragen und dann gemeinsam mit anderen Bürgerinitiativen öffentlich transparent zu machen. „Die Menschen sollen wissen, wer es ernst meint mit dem Gesundheitsschutz der Bürger und wer andererseits lieber den Wunschzettel von Air Berlin erfüllt und dabei die größte Bürgerbewegung in Brandenburg seit der Wende einfach ignoriert “, so Kreilinger. Insgesamt hoffe man, dass die Abgeordneten die Zeit der Ruhe an Weihnachten nutzen, um sich auch auf ihre wichtigste Aufgabe zu besinnen, nämlich Schaden von der Bevölkerung Brandenburgs abzuwenden.







Peter Kreilinger
für die
„Bürgerinitiative Fluglärmfreie Havelseen“
Werder, Nuthetal, Michendorf, Schwielowsee
 
www.fluglaermfreie-havelseen.de

Sprecher:
Dipl.-Kfm. RA Peter Kreilinger
Puschkinstr. 11
14542 Werder/Havel
Tel. 0177/2692856
Fax. 0991/21949
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PKreilinger@t-online.de