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10.12.2010: Bürgerinitiative Weltkulturerbe e.V.

Pressemitteilung
Schreiben des früheren BBI-Chefs Herberg:
Bürger und Gerichte wurden offenbar bewusst getäuscht
Potsdam, 10. Dezember 2010

Es sind unstreitig folgende Umstände belegt:

  • Die BBI-Betreiber wussten, dass die ursprüngliche Flugrouten-Grobplanung der Deutschen Flugsicherung von März 1998 für den geplanten unabhängigen Parallelbetrieb der beiden Startbahnen unzulässig ist.
  • Die BBI-Betreiber verlangten vom Bundesverkehrsministerium bzw. von der DFS dennoch, an dieser falschen Flugrouten Grobplanung festzuhalten, um Mehrkosten für zusätzliche Gutachten und eine Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens zu vermeiden.
  • Die BBI-Betreiber wiesen das Bundesverkehrsministerium bzw. die DFS im Zusammenhang mit ihrer Forderung, an der falschen Flugrouten-Grobplanung festzuhalten, ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Festlegung der Flugrouten ohnehin „erst mit Inbetriebnahme der Bahnsysteme erfolgt“.
  • Die DFS kam dem Verlangen der BBI-Betreiber nach und lieferte anschließend die gewünschte falsche Flugrouten-Grobplanung. Diese wurden daraufhin Teil des Planfeststellungsverfahrens.

2010/1210 Bürger und Gerichte bewusst getäuscht [33 KB]

Markus Peichl
Pressesprecher der Bürgerinitiative Weltkulturerbe Potsdam e.V.