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24.01.2013: Stellungnahme

Wannseeroute für rechtswidrig erklärt

24.01.2013 15:08 von Wahlkreisbüro

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2013 den klagenden Bürgern und Gemeinden recht gegeben und die geplante Flugroute über den Wannsee für rechtswidrig erklärt.

Dieses Urteil zeigt, dass uns nicht nur die Baumängel am Flughafen, sondern auch der falsch gewählte Standort in Schönefeld noch dauerhaft beschäftigen werden. So wurden bei der Planung der Flugrouten laut Oberverwaltungsgericht Umwelt- und Gesundheitsbelage nicht ausreichend berücksichtig - natürlich zu Lasten der Anwohner.

Wenn man Herrn Platzeck mit seiner Äußerung ernst nehmen darf, dass der Flughafen Akzeptanz in der Bevölkerung braucht, um erfolgreich zu sein, kann ich nur davon abraten gegen dieses Urteil Revision einzulegen

Die Voraussetzungen für ein Mindestmaß an Akzeptanz sind klar: Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr und außen rum statt oben drüber.

Die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts finden Sie unter folgendem Link:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20130123.2100.380573.html

http://www.hpgoetz.de/beitraege/items/wannseeroute-fuer-rechtswidrig-erklaert.html